Appell von Kreis Soest und Kommunen:
"Veranstaltungen bitte absagen"
Die Landrätin und die Bürgermeister im Kreis Soest nehmen die Vervielfachung von Corona-Fällen in NRW und die mittlerweile drei bestätigten Fällen im Kreis Soest mit großer Sorge auf. Wie bereits vor einigen Tagen besprochen, passen sie die Lagebewertung und Vorgehensweise für die Städte und Gemeinden an. „Eine sich verschärfende Lage fordert neue Maßstäbe“, stimmen die Verwaltungsspitzen des Kreises und der 14 Kommunen überein. Der Kreis hat daher am 10. März seinen Krisenstab aktiviert.
Vor dem Hintergrund der deutlich steigenden Fallzahlen landesweit und der ersten Todesfälle haben Kreis und Kommunen beschlossen, eigene Veranstaltungen in den kommenden zwei Wochen abzusagen, die in den Bereichen Freizeit, Kultur und Sport vorgesehen waren.
Verbreitung verlangsamen
„Wir können als kommunale Familie damit das Vordringen des Virus nicht stoppen, aber einen Beitrag leisten, seine Verbreitung zu verlangsamen. Das ist das strategische Ziel für den bestmöglichen Infektionsschutz und für eine sichere gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung“, so Landrätin Eva Irrgang und die Bürgermeister Christoph Sommer (Lippstadt), Eckhard Ruthemeyer (Soest) und Martin Michalzik (Wickede) als Sprecher der Bürgermeister und der am stärksten von großen kommunalen Events betroffenen Kommunen.
Auf nach Ostern verschieben
„Wir können und wollen so helfen, einen Normalbetrieb in Schulen, Gesundheitswesen, Pflege, Versorgung und Wirtschaft weiterhin sicherzustellen, indem wir Risiken in den Bereichen und Aktivitäten vermindern, die zwar schön und wertvoll für unsere Orte sind, aber in diesen Tagen bei einer kritischen Betrachtung nicht zwingend nötig sind.“ Diese Vorgehensweise werde bereits auch konsequent in vielen Unternehmen im Kreis Soest bereits praktiziert. Dieses proaktive Vorgehen solle dazu beitragen, sonst möglicherweise drohende sehr kurzfristige Veranstaltungsabsagen zu verhindern.
Auch Privatpersonen aufgefordert
Gleichzeitig empfehlen Kreis und Kommunen Privatpersonen und Vereinen, in gleicher Weise vorzugehen und Veranstaltungen, „die öffentlichen Charakter haben und nicht wirklich zwingend jetzt stattfinden müssen, wenn möglich zunächst auf einen Zeitpunkt nach Ostern zu verschieben. Wir sind überzeugt, dass wir so gemeinsam helfen können, einer raschen Verschlechterung entgegenzuwirken.“ Die privaten Veranstalter würden damit auch dem wachsenden Risiko vorbeugen, dass auch sie bei einer weiteren Verschärfung der Lage damit rechnen müssen, dass ihre Veranstaltungen unmittelbar und kurzfristig ordnungsbehördlich abgesagt werden.
Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums
Dieser Appell von Kreis und Kommunen wird unterstützt von einem aktuellen Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums. Danach sollen die örtlichen Behörden Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern grundsätzlich absagen. Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern ist – wie bisher – eine individuelle Einschätzung der örtlichen Behörden der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Dabei sind die Vorgaben des Robert-Koch Instituts zu beachten.
Zuständig für die Durchführung des Erlasses sind die Behörden vor Ort. Diese können Veranstaltungen absagen, eine Absage gegenüber dem Veranstalter anordnen oder sie verlegen bzw. ohne Zuschauer durchführen lassen.
Autor:Uwe Petzold aus Dortmund-Süd |
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