Weiter Stallpflicht im Kreis Soest
Überwachungszonen zur Geflügelpest aufgehoben
Der Veterinärdienst des Kreises Soest hat die Anschluss-Überwachungszonen zum Schutz vor der Geflügelpest (Aviäre Influenza) aufgehoben. Wichtig: Davon unberührt ist die Stallpflicht für Geflügel, die weiter eingehalten werden muss. Sie gilt seit Mitte November.
Trotz der Aufhebung der Überwachungszone (früher: „Beobachtungsgebiet“) mahnt Professor Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes beim Kreis Soest, weiter zur Wachsamkeit.
„Der Winter ist noch nicht vorbei, die Infektionsgefahr ist nach wie vor vorhanden“, unterstreicht der Leitende Kreisveterinärdirektor. Er bittet alle Geflügelhalter im Kreis Soest, ihre Tiere weiterhin genau zu beobachten.
Nach dem Auftreten der Geflügelpest sowohl im benachbarten Kreis Paderborn als auch im Kreis Soest mussten im November weitreichende Schutzmaßnahmen getroffen werden, um eine Ausbreitung des Virus` zu unterbinden. Die Geflügelpest ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich.
Weil in der Zwischenzeit keine weiteren Fälle aufgetreten waren, konnten die vom Kreis eingerichteten Schutzzonen bereits im Dezember aufgehoben werden. Als zweiter Schritt folgte jetzt die Aufhebung der Überwachungszonen. Die per Allgemeinverfügung angeordnete Stallpflicht gilt vorerst weiter. Sie soll verhindern, dass die Tiere Kontakt zu Wildvögeln haben, die als Überträger der Geflügelpest gelten.
Autor:Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr |
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