Bürgerschalter öffnet zu den üblichen Zeiten
Ein wenig Normalität in Wickede (Ruhr)
Nach und nach kehrt auch in Wickede (Ruhr) ein gewisses Maß an Normalität zurück.
Der Bürgerschalter im Rathaus der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist zu den früher üblichen Zeiten wieder geöffnet. Bürgerinnen und Bürger können nun den Haupteingang benutzen und sich an der Zentrale melden.
Für Angelegenheiten und Gespräche in den Fachabteilungen bleibt es nach wie vor erforderlich, vorab einen Termin zu vereinbaren. Das kann jetzt auch an der Zentrale geschehen. Sinnvoller ist es aber, dies vorab per Telefon oder E-Mail zu erledigen.
Alle Personen, die das Rathaus aufsuchen, müssen sich an die Hygiene-Regeln halten.
Mindestabstände sind einzuhalten, Händewaschen und Händedesinfektion sind – wo geboten – durchzuführen. Um das Tragen eines Mund-/Naseschutzes wird gebeten.
Bürgerhaus öffnet für Sitzungen
Auch das Bürgerhaus und die Gemeindehalle stehen Vereinen, Organisationen oder Unternehmen jetzt wieder für Sitzungen zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass es sich bei den Vereinen um Gremien handelt, die in der Satzung vorgesehen sind.
Damit können z. B. Vorstandssitzungen in pandemiegerechter Form mit dem nötigen Abstand stattfinden, teilte Bürgermeister Michalzik jetzt im Gemeinderat mit. Dazu steht im Bedarfsfall sogar der große Saal im Bürgerhaus zur Verfügung. Grundsätzlich sind auch Mitgliederversammlungen möglich. Sind diese per Satzung vorgeschrieben, gibt es durch Corona-Gesetze aber auch einen Aufschub von bis zu einem halben Jahr. Bei den Entgelten orientiert sich die Gemeinde bei Vereinen an den günstigen Tarifen für regelmäßige Nutzer, die im Bürgerhaus i. d. R. 20 Euro liegen. Beim großen Saal sollen es bei unter 40 Personen 40 Euro sein. Vermietungen für private Feiern finden weiterhin nicht statt.
Training ist eingeschränkt möglich
Auch das Training der Sportvereine ist eingeschränkt wieder möglich. Ebenso können auch die Sportstätten der Gemeinde von Vereinen wieder genutzt werden. Hier gilt jedoch die Maßgabe, dass keine Wettkämpfe zulässig sind, wie z. B. Fußball- oder Handballspiele oder Judo.
In beiden Fällen, also bei Hallen- oder Sportstättennutzung, muss vom Veranstalter ein Konzept für Hygiene und Mindestabstand vorgelegt werden. Dies muss dokumentieren, wie genau die Corona-Bestimmungen für die erwartete Teilnehmerzahl einhalten werden und wer dafür verantwortlich ist.
Terminvergabe nur online
Die Terminvergabe für Bürgerhaus und Gemeindehalle und die Freigabe der kommunalen Sportplätze und Sporthallen für Trainingsbetrieb erfolgt ausschließlich über die Internetseite der Gemeindeverwaltung mit einem speziellen Online-Formular. (www.wickede.de). Diese Regelungen gilt zunächst bis Ende Juni.
Autor:Uwe Petzold aus Dortmund-Süd |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.