Schöffenwahl 2023
Stadt Wetter sucht ehrenamtliche Richter
Gesunder Menschenverstand und eine gehörige Portion Lebenserfahrung sind unbedingte Voraussetzung, besondere Rechtskenntnisse nicht: Schöffen am Gericht sollen vor allem „Volkes Stimme“ in der Rechtsprechung Gehör verschaffen. Für die kommende Amtszeit von 2024 bis 2028 sucht die Stadt Wetter neue Schöffen, die am Amtsgericht Wetter und Landgericht Hagen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028. Bewerber für das Schöffenamt müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, ihren ordentlichen Wohnsitz in Wetter haben und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Zudem dürfen sie weder vorbestraft, noch aus sonstigen Gründen nicht befähigt sein, ein öffentliches Amt auszuüben. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Die Stadt Wetter benötigt insgesamt zwölf Frauen und Männer für das Schöffenamt. Interessierte für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen können sich bis zum 24. März 2023 schriftlich bewerben bei der Stadt Wetter, Frau Beate Smettana, Fachdienst BMB/1 Politik, Öffentlichkeitsarbeit und Ehrenamt, Kaiserstraße 170. Tel. 02335/840105, E-Mail: beate.smettana@stadt-wetter.de.
Interessierte für das Schöffenamt in Jugendangelegenheiten richten ihre Bewerbung bis zum 24. März 2023 an Frau Susanne Auschner, Fachdienst Jugend der Stadt Wetter, Kaiserstr. 70, Tel. 02335/840350.
Entsprechende Bewerbungsformulare können von der Internetseite der Stadtunter diesem Link Schöffenwahl (stadt-wetter.de) (Bereich Bürgerservice/Anliegen A-Z/Schöffenwahl) oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Autor:Julia Wienecke-Berta aus Hagen-Vorhalle |
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