„Mein Wetter (Ruhr)“

Die Stadt Wetter startet gemeinsam mit der AVU, dem Citymanagement und dem Stadtmarketing für Wetter einen Wettbewerb unter dem Motto „Mein Wetter (Ruhr)“ zur Gestaltung von zehn Strom- und Verteilerkästen in der Innenstadt von Wetter. Diese Kästen befinden sich an vielen Stellen im Stadtgebiet und geben häufig kein schönes Bild ab. Sie sind beschmiert, besprayt oder einfach nur grau und dreckig. Dies soll mit einem Wettbewerb, an dem sich alle Bürger der Stadt Wetter beteiligen können, geändert werden!

Alle Bürger sind mit dem Wettbewerb aufgerufen, die Besonderheiten der Stadt Wetter, die die Stadt für sie liebenswert, lebenswert und einmalig machen zu benennen. Dabei kann es sich um Eigenschaften, Orte, Personen, Gebäude oder sonstige Dinge handeln, die die Stadt Wetter von anderen Städten abheben. Unter den eingegangenen Vorschlägen werden dann die kreativsten Ideen künstlerisch auf zehn Strom- und Verteilerkästen in der Innenstadt umgesetzt. Die Gestaltung der Verteilerkästen erfolgt durch die Agentur „More than Words“ aus Dortmund, mit der die AVU bereits sehr gute Erfahrungen gemacht hat.
Die Gestaltung der Verteilerkästen soll zu einer Verschönerung des Stadtbildes in der Innenstadt beitragen und gleichzeitig die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt erhöhen. Der Wettbewerb soll zur positiven Imagebildung für die Stadt Wetter beitragen, in dem die vielen schönen Seiten der Stadt beworben werden.

Teilnahmebögen gibt es beim Stadtmarketingbüro,
 beim Tinten-Toner-Fachmarkt, der Bücherstube Draht, 
per E-Mail beim Citymanagement unter: citymanagement wetter@stadtbuero.com oder auf der Homepage der Stadt Wetter (www.stadt-wetter.de). Der ausgefüllte Teilnahmebogen kann beim Citymanagement (Kaiserstraße 104) eingeworfen bzw. per Brief oder E-Mail geschickt werden oder an den Ausgabestellen der Bögen abgegeben werden. Einsendeschluss ist der 14. Juli. Unter allen Teilnehmern werden attraktive Preise des Stadtmarketing für Wetter verlost. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung der Sachpreise ist nicht möglich.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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