Schwimmen in Wetter
Zutritt zum Hallenbad mit 2G plus: Kein Testnachweis für Leute mit Auffrischungsimpfung
Ab heute, 13. Januar, gilt die neue Coronaschutzverordnung NRW. Für das Hallenbad gilt weiterhin, dass ausschließlich Badegäste Zutritt erhalten, die immunisiert sind (geimpft oder genesen) und ein tagesaktuelles negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden bzw. PCR-Test max. 48 Stunden zurückliegend) haben. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt.
Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren kann der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt werden.
Ein Ausweisdokument zum Identitätsnachweis ist mit den v.g. Bescheinigungen vorzuzeigen.
Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate steht im Hallenbad die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App zur Verfügung.
Die Kontrollen erfolgen beim Zutritt ins Hallenbad.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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