B226 - Friedrichstraße/Weststraße
Vollsperrung der Ruhrbrücke in Wetter wird am Freitag aufgehoben
Im Laufe des kommenden Freitags, 16. August, wird die Vollsperrung an der Ruhrbrücke im Zuge der B226 aufgehoben.
Für die Verkehrsführung der ab 9. September anstehenden Fahrbahnsanierung der B226 (Volmarsteinerstraße/Hagenerstraße) von der Einmündung Weststraße in Hagen bis kurz nach der Einmündung Bachstraße in Volmarstein wird am Donnerstag, 15. August, auf der Ruhrbrücke (Friedrichstraße/Weststraße) eine Einbahnregelung mit einer Ampelanlage aufgebaut, da der Gesamtverkehr über Alt-Wetter umgeleitet wird. Die Einrichtung dieser Verkehrsführung erfolgt auf Grund der geringeren Traglast der Ruhrbrücke (Friedrichstraße/Weststraße), die in Zukunft von einer Bundes- in eine Gemeindestraße abgestuft werden soll. Für die künftig Nutzung ist die geringere Traglast jedoch ausreichend.
Nach der Fahrbahnsanierung der B226 wird der PKW-Verkehr wieder normal über die Volmarsteinerstraße/Hagenerstraße sowie über die Friedrichstraße/Weststraße fahren können. Für den Lkw-Verkehr muss jedoch eine gesonderte Führung ausgeschildert werden. Der Lkw-Verkehr mit Ziel Alt-Wetter wird über die Weststraße/Friedrichstraße nach Wetter geführt. Aus Alt-Wetter ausfahren kann der LKW-Verkehr entweder über die Ruhstraße in Fahrtrichtung Volmarstein/Wengern oder über die Kaiserstraße in Fahrtrichtung Herdecke.
Hintergrund
Hintergrund dieser Verkehrsführung ist das Nachrechnungsergebnis der Overweg- und DB-Brücke im Zuge der B234. Die Ergebnisse der Nachrechnung haben leider erhebliche Traglastdefizite aufgezeigt. Aus diesem Grund werden verkehrliche Einschränkungen auf den Brücken erforderlich. Um stärkere Schäden zu vermeiden, soll der Lkw-Begegnungsverkehr auf den Bauwerken vermieden werden. Um dies zu gewährleisten, wird nach Beendigung der Fahrbahnsanierung der B226, eine Gewichtsbeschränkung auf 7,5 Tonnen für die Bauwerke im Zuge der B226 (Friedrichstraße/Weststraße) und der B234 (Ruhrstraße) ausgeschildert. Für den ÖPNV, Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr etc. werden Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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