Fördergelder für Hausfassaden und Hofflächen
Wetter macht sich schön !
Fördergelder für hübsche Fassaden und Hofflächen in der City Mit der Erweiterung des Umbaugebietes Innenstadt Alt-Wetter und angrenzende Bereiche und der aktuell vorliegenden Förderung aus dem Städtebauförderprogramm für 2020 („Lebendige Stadt“) profitiert auch das bestehende Haus- und Hofflächenprogramm der Stadt Wetter. Diese Förderung können Bürger für ihre Immobilien im erweiterten Umbaugebiet in Anspruch nehmen.
Baufachbereichsleiterin Birgit Gräfen-Loer: „In der Vergangenheit ist das Haus- und Hofflächenprogramm schon sehr erfolgreich gewesen, wie man in der Innenstadt an vielen Hausfassaden sehen kann, die mit Zuschüssen aus dem Förderprogramm in Höhe von bis zu 9.000 Euro unterstützt worden sind."
Die Maßnahmen werden durch den Quartiersarchitekten Jörg Hollweg sowie Ansprechpartner des Fachdienstes Stadtentwicklung begleitet. Private Eigentümer können sich hier durch den Architekten umfassend und kostenlos zu den Maßnahmen an den Gebäudefassaden aber auch energetischen Verbesserungsmöglichkeiten sowie einer möglichen Hofflächengestaltung beraten lassen und eine entsprechende Antragstellung abstimmen.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Maßnahmen der Neu-/Umgestaltung an dem öffentlichen Raum zugewandten Gebäudefassaden (z.B. Anstrich, Ausbesserungs- und Putzarbeiten, künstlerische Gestaltung von Fassaden und Brandwänden)
- Maßnahmen zur Neu-/Umgestaltung von dem öffentlichen Raum aus einsehbaren Hofflächen (z.B. vorbereitende Maßnahmen wie Abbruch von Nebenanlagen, Entsiegelung und gestalterische Maßnahmen, Öffnung für Bewohner)
Art und Höhe der Förderung:
- Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
- Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 30 Euro pro Quadratmeter gestalteter Fläche.
- Pro Maßnahme liegt die Höchstfördergrenze bei 9.000 Euro
Das sind die Förderbedingungen:
- Das Objekt muss innerhalb des Stadtumbaugebietes „Innenstadt Alt- Wetter und angrenzende Bereiche liegen.
- Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
- Der Maßnahme stehen keine planungs-, bauordnungs- und denkmalrechtlichen Belange entgegen.
- Das Objekt muss mindestens zehn Jahre alt sein.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Wetter (Ruhr) zu finden. Bürgermeister Frank Hasenberg zeigt sich erfreut, dass die Fördergelder auch das Haus- und Hofflächenprogramm umfassen: "Einige sehr gelungene Maßnahmen haben bereits deutlich gemacht, wie sehr die Untere Kaiserstraße und der untere Bereich der Königstraße von diesem Programm profitieren." Viele Gebäude in der Wetteraner Innenstadt präsentieren sich bereits wurden bereits verschönert.
Fotos Stadt Wetter Bürgermeister Hasenberg und seine Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung freuen sich über Eigentümer, die sich über die neuen Fördermöglichkeiten informieren möchten.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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