Aus dem Rathaus Wetter:
Übersicht über neue Verordnungen
Die Stadt Wetter wird mit einer Allgemeinverfügung strengere Regeln für Veranstaltungen, Versammlungen und zahlreiche Einrichtungen verhängen. Hintergrund ist die aktuelle Lage rund um das Coronavirus, das bereits gestern verkündete Maßnahmenpaket der städtischen Verwaltung und aktuell der Erlass der Landesregierung NRW vom 17. März.
Die Stadt Wetter wird öffentliche und private Veranstaltungen sowie Versammlungen grundsätzlich verbieten. Auch Bars, Cafés, Diskotheken, Kultureinrichtungen, Einkaufszentren, Fitnessstudios und Schwimmbäder und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Restaurants und Speisegaststätten dürfen nur noch von 6 bis 15 Uhr geöffnet sein.
Zu dieser Maßnahme gibt es nur einzelne, definierte Ausnahmen. Das Ziel aller Maßnahmen ist, die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 möglichst zu verlangsamen. Deshalb werden Freizeitbeschäftigungen, an denen viele Menschen teilnehmen und die angesichts der aktuellen Lage verzichtbar sind, eingeschränkt.
Zu den Ausnahmen zählen notwendige Veranstaltungen, die unter anderem der öffentlichen Sicherheit oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Wochenmärkte bleiben somit vorerst erlaubt. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung notwendig ist, trifft die Stadt Wetter.
Auch Trauungen und Trauerfeiern sind vom Verbot ausgenommen. Die Zahl der teilnehmenden wird auf maximal zehn beschränkt. Außerdem sollten die Veranstalter die Kontaktdaten aller Teilnehmenden erfassen.
Für Bibliotheken und Gastronomiebetriebe, die Speisen verkaufen, gelten sehr strenge Vorschriften.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist auf der Homepage der Stadt Wetter (Ruhr) unter diesem Link abrufbar:https://www.stadt-wetter.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/BMB/BMB1/Allgemeinverfuegung_Corona_aktualisiert_17.3..pdf
Die Allgemeinverfügung ist zudem an der Eingangstür des Verwaltungsstandortes Bornstraße einsehbar.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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