DRK - Wattenscheid
Ersthelfende entscheidender Faktor in der Rettungskette nach einem Unfall!
Ersthelfende entscheiden durch ihre Reaktion häufig nicht nur über die Langfristigkeit der Folgen eines Unfalls, sondern tatsächlich über Leben und Tod. Genau aus diesem Grund ist hierzulande gesetzlich verankert, dass jeder einzelne dazu verpflichtet ist, Erste Hilfe zu leisten. Eine Unterlassung einer notwendigen Hilfeleistung kann mit Geldstrafen oder sogar bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.
Mehrere Studien in den letzten Jahren haben aber leider ergeben, dass es in Deutschland um die Erste Hilfe in der Praxis nicht gut bestellt ist. Zwar wissen die meisten Menschen, wie wichtig erste lebensrettende Maßnahmen sein können, jedoch werden diese selten auch wirklich angewendet. Bei etwa 60 von 100 Verkehrsunfällen hilft niemand dem Verletzten, obwohl sich Menschen an der Unfallstelle befinden und das Geschehen beobachten.
Häufig werden sogar Handys gezückt, um zu fotografieren, anstatt sich um den Verletzten zu kümmern. Rettungsdienst und Notärzte werden ebenso erschreckenderweise nach ihrer Ankunft oft durch Schaulustige bei ihrer Arbeit behindert. Nach Auskunft von Medizinern wären 10 Prozent der Unfalltoten zu retten, wenn noch vor der Ankunft des Rettungswagens ein Laie Erste Hilfe geleistet hätte. Insbesondere nach einem Herzstillstand kann ein Eingreifen häufig das Leben retten. „Fakt ist, dass in Deutschland sogar eine gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe besteht und unterlassene Hilfeleistung mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet werden kann. Von der Ersten-Hilfe-Pflicht befreit ist nur, wer sich in der Notfallsituation selbst gefährden würde (z. B. als Nichtschwimmer ins Wasser springen müsste) oder beispielsweise gerade die Aufsicht über ein zu betreuendes Kind hat“, erklärt DRK-Ausbildungssachbearbeiter Markus Eisenhuth.
In Deutschland haben durchschnittlich nur 30 von 100 Menschen jemals einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert, was vergleichsweise sehr wenige sind. Von diesen Personen traut sich jedoch weniger als Hälfte tatsächlich zu, im Notfall die gelernten Maßnahmen zu ergreifen. Bereits Monate nach dem Kurs vergessen die meisten Menschen teilweise die wichtigen Inhalte. „In den USA und insbesondere Skandinavien sieht es etwas anders aus, wenn es um dieses Thema geht. Angst, Erste Hilfe zu leisten, kennen dort die wenigsten.
Denn Erste-Hilfe-Kurse werden dort nicht nur obligatorisch für den Erwerb des Führerscheins verlangt, sondern gehören praktisch zum Leben dazu, egal ob in der Grundschule, weiterführenden Schulen oder in Unternehmen“, weiß auch DRK-Ausbildungssachbearbeiter Markus Eisenhuth.
„Auf diese Weise wird ganz automatisch die verständliche Scheu verloren, denn zahlreiche Übungen frischen das Wissen immer wieder auf. Unsicherheiten, im Ernstfall etwas falsch zu machen und dem Verletzten damit umso mehr zu schaden, kommen so weniger auf als hierzulande.“
Notfallärzte betonen übrigens immer wieder, dass es ein Fehler ist, aus Unsicherheit lieber gar nichts zu tun als das möglicherweise Falsche. Auch sind die wichtigsten Regeln zum Thema "Erste Hilfe" relativ simpel. „Mit dem Basiswissen der Ersten Hilfe kann jeder helfen, der als erster an der Unfallstelle ist oder den Vorfall beobachtet“ so Markus Eisenhuth. Um wichtige Zeit zu sparen, sollte als erstes der Notruf gewählt werden. Bereits mit dem Wissen um die stabile Seitenlage, die bei Bewusstlosigkeit lebensrettend ist, und die Herz-Druck-Massage kann viel erreicht werden. Eine schwere Blutung sollte mit einem Druckverband versorgt werden. Die berühmte Mund-zu-Mund-Beatmung, vor der viele Menschen Angst oder Ekel empfinden, ist längst nicht das Einzige, was im Notfall getan werden kann.“ Experten betonen zudem immer wieder, dass bereits die fachgerechte Sicherung des Unfallortes oder Maßnahmen, um den Verletzten aus der Gefahrenzone zu bringen, häufig Schlimmeres vermeiden können.
Der nächste Lehrgang in den „Ersten Hilfe“ beim Deutschen Roten Kreuz in Wattenscheid findet am Samstag, 27. April 2024, ab 10 Uhr im DRK-Zentrum an der Sommerdellenstraße 26
( Begegnungsstätte 1. Etage) statt und umfasst 9 praxisorientierte Unterrichtseinheiten. In diesem Lehrgang werden Maßnahmen aus der Ersten Hilfe nicht nur praxis-orientiert vermittelt, sondern situativ geübt. Aktuell sind noch einige Teilnehmerplätze zu vergeben.
Interessierte MitbürgerInnen, Führerscheinbewerber aller Klassen sowie Übungsleiter, Trainer oder Betriebshelfer können sich hierzu gerne in der DRK-Kreisgeschäftsstelle an der Voedestraße 53 anmelden Tel.: 0 23 27 – 8 70 17, Email: info@drk-wattenscheid.de).
Autor:Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid |
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