Landtag NRW : Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
Lagezentrum der Landesregierung NRW meldet: Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
Lagezentrum der Landesregierung NRW meldet: Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.03.2021 12:00.
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Lagezentrum der Landesregierung NRW meldet: Coronavirus: Information des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst und zunächst bis zum 18. April 2021 verlängert.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.land.nrw/corona.
Zentrale Änderungen der Corona-Regeln ab 29. März 2021:
Kontaktbeschränkungen
Liegt die Inzidenz unter 100, sind Treffen im öffentlichen Raum mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100 sind Treffen im öffentlichen Raum mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich, auch hier werden Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt.
Kontaktbeschränkungen an den Ostertagen (1.-5. April)
Unabhängig von der Inzidenz dürfen an den Ostertagen (1.-5. April) im öffentlichen Raum zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen zusammenkommen, auch hier werden Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt.
Regionale Differenzierung / Inzidenzen / Test-Option
Liegt der 7-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei Tagen in Folge über dem Wert von 100, greift die Corona-Notbremse. Dann entscheidet die betroffene Kommune in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium zweischen zwei Varianten: strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffungen oder Test-Option. Bei der Test-Option können diese Öffungen beibehalten werden - jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mit tagesaktuellem negativen Testergebnis.
Hierbei dürfen z.B. Handelseinrichtungen, die über den täglichen Bedarf hinausgehen, weiter Termin-Shopping ("Click&Meet") unter den bekannten Bedingungen anbieten.
Weitergehende Informationen finden Sie in der Coronaschutzverordnung unter www.land.nrw/corona.
Hinweise
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie die Kontakte nach wie vor auf ein Minimum. Befolgen Sie die AHA-Regeln: Halten Sie Abstand. Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände. Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. Benutzen Sie die Corona-Warn-App. Lüften Sie regelmäßig. Nutzen Sie die Möglichkeit des Bürgertests, der einmal wöchentlich kostenlos möglich ist.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
Weitere Informationen
http://www.land.nrw/corona
Landtag NRW
Autor:Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid |
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