Ersthelfer im Betrieb sind Pflicht für jeden Unternehmer – Kurse im Betrieb oder beim Roten Kreuz möglich!
In Deutschland passieren im Jahr 2,4 Millionen Arbeits-Unfälle. Situationen, in denen ein Kollege am Schreibtisch oder an der Maschine zusammenbricht, weil er einen Herzinfarkt, Schlaganfall oder Kreislaufzusammenbruch erlitten hat, sind in dieser Statistik noch nicht eingerechnet.
„Die Wahrscheinlichkeit, dass man in seinem Betrieb einmal eine Situation erlebt, in der man helfen muss, ist also relativ hoch”, betont Christian Lange vom Deutschen Roten Kreuz in Wattenscheid. Deshalb hat der Gesetzgeber bestimmt, dass es in jedem Betrieb Ersthelfer geben muss. „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.“
Für alle Unternehmen gibt es die gesetzliche Vorgabe zur Ersthelferausbildung. 5% bzw. 10 Prozent aller regelmäßig im Betrieb anwesenden Mitarbeiter müssen gemäß der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften regelmäßig in Erster Hilfe (9 UE) ausgebildet werden.
Kosten übernehmen die Berufsgenossenschaften!
„Viele Betriebe wissen davon gar nichts”, hat Christian Lange festgestellt. Zu verlieren haben die Firmen jedenfalls nichts: Die Erste-Hilfe-Kurse für ihre Mitarbeiter sind für sie kostenlos, die Kosten übernimmt die Berufsgenossenschaft. Der Arbeitgeber muss seine Betriebshelfer lediglich für den Lehrgangstag freistellen.
Werner Rautenberg, Erste-Hilfe-Beauftragter des Verbandes fügt hierzu an: „Im Falle einer Kontrolle durch den technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften können bei Nichterfüllung der Bestimmung im Einzelfall Bußgelder bis zu 10.000 € je Fall oder eine Erhöhung der Beitragssätze durch den Anstieg des betrieblichen Risikos die Folge sein.“
Um diesem Problem vorzubeugen rät das Deutsche Rote Kreuz zu seinem betrieblichen Aus- oder Fortbildungsangebot in der Ersten Hilfe. Hier werden Seminare in den Räumlichkeiten der Betriebe oder auch dem DRK-Zentrum an der Sommerdellenstraße 26 (nächster Kurs am 20. August) angeboten. „Natürlich können wir im Betrieb selbst besser auf die örtlichen Gegebenheiten oder vorhandenen Hilfsmittel eingehen und zum Beispiel Rettungs – und Alarmierungswege einmal direkt durchspielen und besprechen“, erklärt Werner Rautenberg. Für derlei Kurse stehen dem erfahrenen Ausbilder insgesamt 20 Kollegen zur Verfügung, die Kurse in der Breitenausbildung auch wochentags oder am Wochenende durchführen.
Kurse für Betriebe, aber auch Sportvereine auch beim DRK möglich!
„Betriebe oder auch Sportvereine müssen Terminwünsche nur an unsere Geschäftsstelle leiten und von dort wird alles Weitere dann organisiert. Natürlich kann der Betrieb seine Mitarbeiter auch zu unseren Wochenendkursen schicken. Der nächste reguläre Lehrgang findet am kommenden Samstag, 20. August, ab 10 Uhr, im DRK-Zentrum an der Sommerdellenstraße 26 statt“, so Werner Rautenberg weiter.
Ansprechpartner für Kursanfragen ist beim Roten Kreuz Herr Markus Eisenhuth unter der Rufnummer 0 23 27 – 8 70 17.
Autor:Christian Lange aus Wattenscheid |
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