Stadt Bochum
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die verschärften Corona-Regeln für Bochum weitgehend genehmigt - Impftermine für die Jahrgänge 1950 und 1951 ab Freitag, den 23.04.2021

Foto: Stadt Bochum

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die verschärften Corona-Regeln für Bochum weitgehend genehmigt. Die Stadt reagiert mit diesen auf die anhaltend hohe und kontinuierlich steigende 7-Tage-Inzidenz von aktuell mehr als 150 und die starke Auslastung der Intensivstationen, um eine weitere lokale Ausbreitung der Pandemie zu vermeiden. Die Maßnahmen, die die Stadt dem Land Anfang der Woche vorgeschlagen hatte, stützen sich auf die von Bund und Ländern beabsichtigte Änderung des Infektionsschutzgesetztes. Sie treten für Bochum per Allgemeinverfügung ab dem morgigen Donnerstag, 22. April, in Kraft.

Teil des nun für Bochum genehmigten Maßnahmen-Pakets ist es, die sogenannte Testoption der CoronaSchutzVO des Landes NRW nicht zu verlängern. Das bedeutet unter anderem, dass ab morgen zum Beispiel die Bochumer Museen und Büchereien wieder schließen müssen und das Konzept von „Test, Click & Meet“ für den Einzelhandel – Einkaufen mit Termin und tagesaktuell negativem Corona-Test – nicht weitergeführt wird. Es greift nunmehr die Notbremse der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Die Abholung vorbestellter Waren ist aber weiterhin möglich.

Ferner führt die Stadt Bochum die erweiterte Maskenpflicht unter anderem für Teilbereiche von stark frequentierten Grünanlagen ab Donnerstag fort. Diese gilt von 12 bis 18 Uhr für die entsprechend gekennzeichneten Bereiche des Südparks in Wattenscheid und des Hammer Parks sowie für die Grün-, Wege- und auch Parkflächen des Ümminger Sees und des Kemnader Sees. Übersichtskarten zur Maskenpflicht in den Bochumer Stadtbezirken gibt es unter www.bochum.de/Corona/Maskenpflicht-in-Innenstadtbereichen.

Für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gilt angesichts des stadtweit hohen Infektionsgeschehens weiterhin der dringende Appell an die Eltern, die Angebote der Kindertagesbetreuung nur dann zu nutzen, wenn es unbedingt erforderlich ist. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bleiben im eingeschränkten Pandemiebetrieb jedoch grundsätzlich geöffnet. Das Betreuungsangebot ist nach Landesvorgabe um zehn Stunden pro Woche reduziert. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden sie eigenverantwortlich.

Den Vorschlag der Stadt, mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen und die hohe statistische Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen in Bochum den Präsenzunterricht in den Schulen – mit Ausnahme der Abschlussklassen – wieder auszusetzen, hat das Land Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Damit bleiben die Bochumer Schulen weiterhin im eingeschränkten Pandemiebetrieb – also im gruppenweisen Wechsel der Schülerinnen und Schüler zwischen Distanz- und Präsenzunterricht. „Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Landesregierung hier unserem Vorschlag nicht gefolgt ist und hoffen, dass das Testgeschehen an Schulen in den nächsten Tagen Fahrt aufnimmt und ausreichend Sicherheit bietet“, sagt Schuldezernent Dietmar Dieckmann.

Die verschärften Corona-Regeln für Bochum gelten zunächst bis zum 26. April.

Parallel dazu dehnt Bochum wie andere NRW-Kommunen sein Impfangebot aus. So startet am Freitag, 23. April, um 8 Uhr die Terminvergabe für die Geburtsjahrgänge 1950 und 1951 zur Impfung gegen das Corona-Virus. Alle Personen, die zwischen dem 1. Januar 1950 und dem 31. Dezember 1951 geboren wurden, sowie deren Lebenspartnerinnen und -partner können dann einen Impftermin über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbaren. Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 0800 / 116 117 02.

Quelle: Stadt Bochum Pressestelle

Autor:

Rainer Bresslein aus Wattenscheid

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