Corona-Virus - Covid 19
Auch Schüler*innen brauchen in Bochum in den Ferien einen 3G-Nachweis für Bus und Bahn
Die Bogestra setzt in den Weihnachtsferien in Bochum einen Erlass der Landesregierung um. Auch Schülerinnen und Schüler müssen dann nachweisen, dass sie die 3G-Regel erfüllen. Der Schülerausweis reicht dann nicht.
In den Bussen und Bahnen der Bogestra gilt zwischen den Jahren auch für Schülerinnen und Schüler die 3G-Regel. Ihr braucht dann einen Nachweis, dass ihr gegen Corona geimpft, genesen oder getestet seid. Sonst dürft ihr nicht einsteigen. Der Schülerausweis gilt in ganz NRW vom 27. Dezember bis zum 9. Januar nicht als Testzertifikat. Das liegt einfach daran, dass die regelmäßigen Tests in der Schule in den Ferien nicht stattfinden. Die Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren.
Quelle: Radio Bochum
Autor:Rainer Bresslein aus Wattenscheid |
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