Entwicklung ehemaliger Bahnflächen in Wattenscheid und Gelsenkirchen

Gemeinsam für die Enwicklung ehemaliger Bahnflächen: In dieser Woche wurde der Weg für die Verzahnung verschiedener Landesinstrumente von allen Beteiligten geebnet. | Foto: Stadt Bochum
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Die Städte Bochum und Gelsenkirchen wollen gemeinsam ehemalige Bahnflächen nutzen und entwickeln.

Dazu hat – im Rahmen der Projekt- und Stadtentwicklungsmesse Polis Convention in Düsseldorf – Staatssekretär Michael von der Mühlen, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV), in dieser Woche den Weg für die Verzahnung verschiedener Landesinstrumente geebnet. Er besiegelte eine Kooperation mit hohem Synergieeffekt für alle Beteiligten: Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke sowie der Gelsenkirchener Stadtbaurat Martin Harter haben Konsensvereinbarungen mit der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW (BEG NRW), vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Lennertz und Volker Nicolaus sowie Projektleiter Henk Brockmeyer, abgeschlossen.

Interkommunale Zusammenarbeit

Die Stadtverwaltungen Bochum und Gelsenkirchen sichern in diesen Vereinbarungen eine vorrangige, städtebauliche Betrachtung ausgewählter Bahnflächen in ihrem Stadtgebiet zu. Im Gegenzug wird die BEG NRW das Projektmanagement leisten und Entwicklungsmittel für Fachgutachten einsetzen, mit dem Ziel einer Standortentwicklung. Auch angrenzende Flächen werden berücksichtigt, sofern dadurch eine größere Stimmigkeit entsprechend der Stadtentwicklungsziele erreicht werden kann.
Bei der Unterzeichnung sagte Bochums Oberbürgermeister Thomas Eiskirch: „Wir wollen bauen. Jetzt ist es zum ersten Mal gelungen, dass wir in den Bahnentwicklungspool aufgenommen wurden. Und besonders freut es uns, dass es zudem in einer interkommunalen Zusammenarbeit mit Gelsenkirchen geschieht. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Nutzung ausgewählter Bahnflächen.“
Besonderes Augenmerk liegt zunächst auf dem Entwicklungsbereich „Ehemaliger Güterbahnhof Gelsenkirchen-Wattenscheid“ an der Stadtgrenze zwischen Wattenscheid und Gelsenkirchen. Auf Gelsenkirchener Stadtgebiet liegen die Flächen des Güterbahnhofs inklusive nicht mehr betriebener Gleisanlagen – insgesamt 11,2 Hektar Fläche im Eigentum der DB Netz AG – sowie die angrenzende ehemalige Ladestraße mit zwei Hektar Fläche im Eigentum der Aurelis Real Estate GmbH & Co KG. Die Erschließung des potenziellen Baugebietes kann jedoch nur über eine teils brachgefallene Fläche auf Bochumer Stadtgebiet organisiert werden, welche sich im Eigentum Dritter befindet. Um die bauliche Aktivierung dieser Drittfläche sind die Stadt Bochum und die BEG NRW auch im Rahmen des Landesinstrumentes „Flächenpool NRW“ bemüht, welches die enge Kooperation mit Eigentümern zur Mobilisierung ungenutzter Flächenpotenziale sucht. Nach Auffassung der Baudezernenten beider Städte ergeben sich für das Gesamtareal Entwicklungsmöglichkeiten in Richtung Wohnen als auch nicht störendem Gewerbe.

Neues Wohnbauland in Günnigfeld

Ein weiterer kommunal bedeutsamer Entwicklungsschwerpunkt entlang der ehemaligen Bahnstrecke liegt in Günnigfeld. Auch hier bieten ehemalige Bahnflächen eine wichtige Möglichkeit, um neues Wohnbauland zu schaffen. Angesichts des weiter wachsenden Wohnraumbedarfs und des steigenden Mietpreisniveaus gerade in Bochum, sehen beide Städte die neue Kooperation als große Chance und als weiteres Zusammenwachsen innerhalb der Metropolregion Ruhr.
Bereichert wird der komplexe Projektzuschnitt noch durch den Radschnellweg 1 (RS 1), der in seinem künftigen Verlauf von Duisburg bis Hamm auch die Stadtgebiete von Bochum und Gelsenkirchen entlang der Trasse am ehemaligen Güterbahnhof anbinden wird. Die Integration das Radweges wird auf der Projektfläche sowie im weiteren Streckenverlauf planerische und eisenbahnrechtliche Grundsatzfragen aufwerfen und Lösungen erfordern, die im Rahmen des „Handlungsprogramms AlleenRadwege auf stillgelegten Bahnstrecken“ des Landes NRW entwickelt wurden. Laut Berechnung des MBWSV liegt der Kosten-Nutzen-Faktor des RS 1 mit 4,8 sehr hoch. Diese Maßzahl besagt bei Infrastrukturprojekten, dass jedem eingesetzten Euro ein 4,8-facher Nutzen gegenübersteht, zum Beispiel in Form von Folgeinvestitionen.
„Zu dieser positiven Bilanz wird die Projektentwicklung der Städte Bochum und Gelsenkirchen mit Unterstützung der BEG sicherlich ihren Beitrag leisten“, äußerte sich Staatssekretär von der Mühlen zuversichtlich. „Das Land sichert die Gesamtentwicklung am Standort ‚Ehemaliger Güterbahnhof‘ ab, indem wir die jetzt erforderlichen Vorleistungen aus Landesmitteln ermöglichen – dank unserer Partnerschaft mit der DB AG mit einer klaren Erstattungsregelung. Und durch den Flächenpool NRW übertragen wir den Erstattungsansatz auch auf weitere Private, die von der Flächenentwicklung profitieren.“

Autor:

Lauke Baston aus Wattenscheid

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