Corona-Virus - Covid 19
Corona in Bochum: Lockdown verlängert bis 18. April

Foto: Pixabay

Die Bundesregierung hat nach ihrer Konferenz am Montag bis in die Morgenstunden zum Dienstag eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April beschlossen. Grund dafür sind die steigenden Coronazahlen in ganz Deutschland. Die "Notbremsenregelung" tritt nun in Kraft, um die dritte Welle abzuwehren.

5 Tage Oster-Shutdown in Bochum
Der Gründonnerstag und Karsamstag wird dieses Jahr zum Ruhetag - so soll das öffentliche Leben vom 1. April bis einschließlich zum 5. April, Ostermontag, komplett zurückgefahren werden. Einzig die Lebensmittelversorgung durch Supermärkte soll am Karsamstag gegeben sein.

Wer über Ostern die Familie sehen will, darf das mit nicht mehr als insgesamt zwei Haushalten und fünf Personen tun, dabei sind Kinder unter 14 Jahren nicht eingeschlossen. Größere Ansammlungen in der Öffentlichkeit sind für den 5-Tage-Shutdown komplett verboten. Die Bitte an Kirchen ist: Gottesdienste im besten Fall online stattfinden lassen.

Notbremse wird konsequent durchgesetzt
Bund und Länder halten fest am Beschluss zur Notbremse: Wo der Inzidenzwert in Landkreisen über 100 liegt, müssen weitere Maßnahmen greifen. Denkbar wären zum Beispiel auch örtliche Ausgangssperren oder eine Pflicht für Schnelltests für Orte, an denen wir nur schwer Abstand halten können. Auch bei einem Inzidenzwert unter 100 ist mit weiteren Lockerungen nicht zu rechnen: NRW liegt aktuell darüber, deshalb hat Armin Laschet in der Nacht schon angekündigt, dass es statt Click & Meet mit Termin zum Shoppen wieder Click & Collect zum Abholen in den Geschäften geben wird.

Schulen und Kitas bleiben Ländersache
Weiterhin gilt: Das jeweilige Bundesland entscheidet über Schul- oder Kitaschließungen. Wenn bei einer Inzidenz von über 100 nicht ausreichend Tests zur Verfügung stehen um Kinder, Lehrer*innen, Erzieher*innen und weiteres Personal mindestens zwei Mal pro Woche zu testen, müssen die Schulen schließen, so der Beschluss der Bundesregierung. Auch ab einer Inzidenz von 200 sollen Schulen und Kindertagestätten geschlossen werden. In NRW bleiben die Schulen noch bis zu den Osterferien und bis zum Ende der Woche geöffnet. Die Stadt Dortmund und viele umliegende Stände, darunter auch Bochum, hatten zuletzt die Schließungen von Schulen gefordert. Auch die Bundesregierung hat beschlossen die Schulen erst ab einem Inzidenzwert von 200 im jeweiligen Bundesland zu schließen.

Osterurlaub fällt aus
Osterurlaub, auch im eigenen Ferienhaus oder ähnlichem bleibt weiterhin nicht erlaubt. Unter anderem die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz hatten sich für den kontaktarmen Urlaub im eigenen Bundesland eingesetzt, zum Beispiel in Wohnwagen mit eigener Sanitärversorgung.

Für Einreisende nach Deutschland gilt außerdem eine strenge Testpflicht vor dem Rückflug. Bisher galt diese schon für die Einreise aus Hochinzidenzgebieten und wird so noch einmal ausgeweitet.

Rechtlichte Prüfung steht noch aus
Was das genau bedeutet, dass der Gründonnerstag und der Karsamstag zum Ruhe- bzw. Feiertag werden sollen, das wird noch rechtlich geprüft werden. Ob es ein Feiertag genau wie zum Beispiel der Karfreitag sein wird, wird sich also zeigen.

Quelle: Radio Bochum

Autor:

Rainer Bresslein aus Wattenscheid

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