Stadt Voerde informiert über CoronaSchVO
Teilweise gelockert

Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW ergeben sich neben den Regelungen für den Einzelhandel und zur Kontaktreduzierung auch Öffnungsmöglichkeiten für den Sportbereich, das Schulschwimmen und die Nutzung der Stadtbibliothek. | Foto: LK-Archiv
  • Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW ergeben sich neben den Regelungen für den Einzelhandel und zur Kontaktreduzierung auch Öffnungsmöglichkeiten für den Sportbereich, das Schulschwimmen und die Nutzung der Stadtbibliothek.
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Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW ergeben sich neben den Regelungen für den Einzelhandel und zur Kontaktreduzierung auch Öffnungsmöglichkeiten für den Sportbereich, das Schulschwimmen und die Nutzung der Stadtbibliothek.

In einer Video- und Telefonkonferenz mit Vereinsvertretern der die Sportplätze nutzenden Vereine wurde vereinbart, dass seit Montag der Trainingsbetrieb für Kinder- und Jugendmannschaften im Freien wieder aufgenommen wird. Nähere Informationen sind über die Vereine erhältlich.

Ab dieser Woche wird das Hallenbad Voerde wieder für den Schwimmunterricht der Schulen geöffnet. Einzelheiten werden über die Schulen mitgeteilt.

Die Stadtbibliothek Voerde wird im Laufe dieser Woche auch wieder ohne vorherige Terminvergabe für alle Leser geöffnet sein. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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