Es hat sich einiges geändert
Stadt Voerde informiert zu aktuellen Themen der Coronaschutzverordnung NRW
Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 5. März ergeben sich neben den Regelungen für den Einzelhandel und zur Kontaktreduzierung auch Öffnungsmöglichkeiten für den Sportbereich, das Schulschwimmen und die Nutzung der Stadtbibliothek.
In einer Video- und Telefonkonferenz mit Vereinsvertretern der Sportplätze nutzenden Vereine wurde vereinbart, dass der Trainingsbetrieb für Kinder- und Jugendmannschaften im Freien wiederaufgenommen wird. Nähere Informationen sind über die Vereine erhältlich.
Auch das Hallenbad Voerde ist wieder für den Schwimmunterricht der Schulen geöffnet. Einzelheiten werden über die Schulen mitgeteilt. Auch die Stadtbibliothek Voerde ist ab sofort ohne vorherige Terminvergabe für alle Leser geöffnet.
Autor:Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken |
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