Ab 13. Dezember auch in Voerde
Zutritt zum Rathaus nur mit 3G-Nachweis
Wer eine Dienstleistung im Rathaus der Stadt Voerde wahrnehmen möchte, benötigt dafür ab Montag, 13. Dezember, einen 3G-Nachweis. Damit haben nur noch geimpfte, genesene oder getestete Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zum Rathaus.
Ein negativer Antigen-Schnelltest (Bürgertest) darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
Die Kontrolle der 3G-Regeln wird am Haupteingang des Rathauses durchgeführt. Alle anderen Nebeneingänge sind geschlossen. Besucherinnen und Besucher, die ins Bürgerbüro möchten, müssen ebenfalls den Haupteingang benutzen. Samstags ist das Bürgerbüro über den direkten Zugang zu erreichen.
Für die Stadtbibliothek und das Hallenbad gilt die 2G-Regel. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von den Beschränkungen auf 2G ausgenommen. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Testungen in der Schule weiterhin als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
Mit diesen Maßnahmen sollen die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Beschäftigten weiterhin bestmöglich geschützt werden. Die Stadt Voerde bittet darum, persönliche Besuche im Rathaus auf das Notwendigste zu beschränken und vorab einen Termin mit den zuständigen Ansprechpartnern zu vereinbaren.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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