Corona-Maßnahmen fallen
Keine Zugangsbeschränkung zum Rathaus Voerde

Der Zutritt zum Voerder Rathaus ist für alle Bürger wieder ohne Einschränkungen möglich. Die Maskenpflicht bleibt allerdings bestehen. | Foto: Symbolfoto
  • Der Zutritt zum Voerder Rathaus ist für alle Bürger wieder ohne Einschränkungen möglich. Die Maskenpflicht bleibt allerdings bestehen.
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In Nordrhein-Westfalen fallen seit dem 2. April viele Corona-Maßnahmen – darunter auch zahlreiche Zugangsbeschränkungen. Wer eine Dienstleistung im Rathaus der Stadt Voerde wahrnehmen möchte, benötigt dafür ab dem heutigen Montag, 4. April, keinen 3G-Nachweis mehr. Der Zutritt ist daher für alle Bürger wieder ohne Einschränkungen möglich.

Die Maskenpflicht im Rathaus bleibt allerdings sowohl für Mitarbeiter der Stadtverwaltung als auch für Bürger weiterhin bestehen.

Hallenbad und Bibliothek
Sowohl im Hallenbad als auch in der Stadtbibliothek wird es ebenfalls keine Zugangsbeschränkungen mehr geben. In der Stadtbibliothek bleibt die Maskenpflicht vollständig bestehen, im Hallenbad nur im Eingangsbereich.

Im Standesamt
Bei Trauungen im Standesamt sind 20 Personen inklusive Brautpaar und Standesbeamtin erlaubt. Die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen, davon ausgenommen sind das Brautpaar, die Trauzeugen und die Standesbeamtin.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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