Voerde: Verstöße werden vom Ordnungsamt geahndet
Kein Osterfeuer, weder privat noch öffentlich
Die Stadt Voerde weist darauf hin, dass Osterfeuer in diesem Jahr gemäß § 13 Absatz 1 der Coronaschutzverordnung untersagt sind. Verstöße werden geahndet.
Demnach sind Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich unzulässig. Aufgrund dessen können Osterfeuer beziehungsweise Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition zurzeit nicht stattfinden. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist mit einer Zulassung von Veranstaltungen im Rahmen einer Änderung der Coronaschutzverordnung in den nächsten drei Wochen nicht zu rechnen.
Auch keine privaten Feuer möglich
Auch private Feuer sind, selbst wenn sie ohne weitere Teilnehmer abgebrannt werden sollen, ebenfalls nicht zulässig. Die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde werden entsprechende Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden.
Autor:Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.