Besuch des Hallenbades Voerde
Das sind die geltenden Bestimmungen

Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat auch Auswirkungen auf den Besuch des Hallenbades in Voerde. | Foto: Halstenbach
  • Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat auch Auswirkungen auf den Besuch des Hallenbades in Voerde.
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Die seit Donnerstag, 13. Januar, geltende Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat auch Auswirkungen auf den Besuch des Hallenbades und der Sauna des Hallenbades Voerde.

So ist der Besuch des Hallenbades einschließlich der Sauna aktuell folgenden Personen gestattet: Personen, mit dem Status „2G+“. Hierunter fallen vollständig geimpfte oder genesene Personen mit einem entsprechenden Nachweis, die zudem über einen gültigen und negativen Coronatest verfügen. Bei dem Test muss es sich um einen Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden zurückliegt, oder um einen PCR-Test, der höchstens 48 Stunden zurückliegt, handeln.

"Geboosterte", Schüler und Ausnahmen

Außerdem erhalten Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig geimpft oder bereits genesen waren, Zugang ohne Testnachweis.
Jugendliche ab 16 Jahren müssen die 2G+-Vorgaben ebenfalls erfüllen. Das "+" kann durch einen Schülerausweis, eine Boosterimpfung oder einen negativen Test nachgewiesen werden.
Ausnahmen für den Besuch des Hallenbades gelten für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, die immunisierten Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus für Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, aus dem hervorgeht, dass sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Dann benötigen diese Personen einen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden oder einen negativen PCR-Test, der höchstens 48 Stunden zurückliegt.

Der Nachweis sowie ein gültiges Ausweisdokument werden im Eingangsbereich des Hallenbades kontrolliert. Die Stadt Voerde weist darauf hin, dass im Hallenbad keine Möglichkeit eines beaufsichtigten Schnelltestes (Vor-Ort-Testung) besteht.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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