Hundeschulen im Kreis Wesel wehren sich gegen Arbeitsverbot aufgrund der Corona Pandemie
Außerschulische Bildungseinrichtung oder Dienstleister?
Fördert das Trainieren einer begrenzten Anzahl von Hunden im Freien unter Einhaltung der Hygienebedingungen aus der Corona Schutzverordnung die Verbreitung des Virus SARS CoV-2? Diese Frage stellten und stellen sich die Hundeschulen im Kreis Wesel, denn sie mussten bereits im November ihren Betrieb einstellen.
Laut Corona Schutzverordnung in der Fassung vom 10. November 2020 mussten „andere Bildungseinrichtungen“ ihren Betrieb einstellen. Zu diesen „anderen Bildungseinrichtungen“ zählt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) auch Hundeschulen, denen daraufhin die Ordnungsämter im Kreis den Betrieb versagten.
„Aber wenn wir eine Bildungseinrichtung wären“, so Maureen Radszuweit von der Hundeschule Maureens Dogs aus Voerde, „wären wir nicht Mitglieder bei der Industrie- und Handelskammer und dürften auch keine Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausstellen“. Dass es aber so ist, zeige einwandfrei, dass es sich bei ihnen um Dienstleistungsbetriebe handele.
Keine schriftliche Verfügung
Um gegen die Anordnungen vorgehen zu können, habe sie sich an das Ordnungsamt Voerde gewandt und um eine schriftliche Verfügung des Verbotes gebeten. Auch andere Hundeschulen hatten sich diesbezüglich an die für sie zuständigen Ordnungsämter gewandt. Jedoch seien weder die Stadt Voerde, noch die Gemeinde Alpen bereit gewesen, eine solche auszustellen, vielmehr beriefen sie sich auf die Anordnung der Corona Schutzverordnung sowie deren Auslegung durch das Land Nordrheinwestfalen.
Auch nach Vorlage eines Urteils des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 25. November 2020, in welchem unter dem Aktenzeichen 6L 1007/20 festgestellt wurde, dass laut Corona Schutzverordnung unter „anderen Bildungseinrichtungen“ solche für Menschen verstanden werden müssten und das damit einem Kläger Recht gab, wäre den Betreibern der Hundeschulen die Wiederaufnahme des Betriebes unter Verweis auf das Land NRW versagt worden.
„Das führt zur Wettbewerbsverzerrung“, beanstandet Radszuweit.
Mit Hilfe einer Rechtsanwaltskanzlei aus Krefeld habe man entsprechend Klage eingereicht, die von vielen Hundeschulen in NRW unterstützt werde.
Nicht alle machen mit
Aber nicht alle Hundetrainer haben sich dieser Klage angeschlossen. Holger Barg, der seit etwa zwei Jahren seine Hundeschule in Sonsbeck betreibt, beteiligt sich nicht an der Klage.
„Während der Corona Pandemie müssen wir alle Opfer bringen“, begründet er seine Einstellung, „und die Maßnahmen wurden nicht ohne Grund beschlossen“. So gehe für ihn die Gesundheit vor. „Man sollte jetzt alles vermeiden, was zu einer weiteren Verbreitung des Virus beitragen könne“.
Seine Hundeschule hat er, wie alle anderen auch, geschlossen. „Das wird auch so bleiben, bis wir wieder öffnen dürfen. Sei es der 10. Januar oder noch später“.
Die anderen Hundeschulen verzichten derweil auf den weiteren Betrieb. Aufgeben wollen sie aber so schnell nicht.
Randolf Vastmans
Autor:Randolf Vastmans aus Xanten |
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