Achtung bei Teerkocher-Kolonnen - Schwarzarbeiter unterwegs

Ein Polizist, der am gestrigen Mittwoch gegen 12.20 Uhr außerdienstlich im Bereich der Wülfrather Straße in Velbert unterwegs war, beobachtete zwei "Teerkocher" bei ihrer Arbeit. Die beiden Männer asphaltierten, wie die Polzei informiert, nur unzureichend und nicht gerade fachmännisch die Einfahrt eines Hauses. Der Beamte informierte die Kollegen, die die beiden Männer aus Großbritannien im Alter von 25 und 44 Jahren antrafen und kontrollierten.

Die beiden Briten hatten zuvor dem Besitzer der Hauseinfahrt illegal ihre Dienste zu einem günstigen Preis angeboten. Nachdem dieser sich einverstanden erklärte, verschütteten die Männer etwas losen Asphalt und verteilten ihn grob. Eine ordentliche Verarbeitung bzw. Verdichtung des Materials erfolgte dabei nicht. Weitere Ermittlungen ergaben, dass die Briten zuvor bereits eine Einfahrt im Bereich der Wülfrather Straße asphaltiert hatten. In diesem Fall übergab die Geschädigte den beiden einen größeren Geldbetrag, ohne dass diese zufriedenstellende Arbeit abgeliefert hätten.

Gegen die beiden Männer wurden Strafverfahren wegen Verdacht des Betrugs, Verstoß gegen das Schwarzarbeitergesetz sowie Verstoß gegen die Abgabeordnung eingeleitet. Unabhängig von dem oft bedrohlichen, gewalttätigen und betrügerischen Auftreten der beschriebenen "Teerkocher", weist die Polizei noch einmal daraufhin, dass es sich bei der Ausführung von Asphaltierarbeiten durch solche reisenden britischen Teerkolonnen in der Regel immer um Schwarzarbeit handelt. Diese "Unternehmen" hinterziehen Steuern, führen keine Sozialversicherungsbeiträge ab und verletzen handwerks- und gewerberechtliche Vorschriften!

Die von den Teerkolonnen ausgeführten Arbeiten sind ordnungswidrig und könnten mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Wer solchen Teerkolonnen einen Auftrag erteilt, beauftragt also in der Regel Schwarzarbeit und macht sich dadurch selber strafbar. Außerdem haben Auftraggeber solcher Arbeiten keinerlei Garantieansprüche, selbst wenn die Arbeiten mit minderwertigem Material ausgeführt wurden und erhebliche Mängel aufweisen.

Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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