Comeback mit Auflagen
NTV startet sein Sportangebot neu !
Am kommenden Montag, dem 25. Mai 2020, startet der Nevigeser Turnverein 1862 e.V. (NTV) sein zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 vollständig zum Erliegen gekommenes Sportprogramm wieder neu. Dabei gilt es jedoch Ausnahmen und besondere Auflagen zu beachten.
Wie schon am 12. Mai angekündigt, wird die Stadt Velbert ihre vom NTV genutzten Turn-, Sport- und Gymnastikhallen ab dem 25. Mai wieder zur Nutzung für jeden kontaktfreien Sport zur Verfügung stellen.
Mit dieser Regelung ist die Zwangspause für alle Kontaktsportarten, zu denen grundsätzlich auch Handball und Tae Kwon Do gehören, leider immer noch nicht beendet. Nach aktuellen Vorgaben des Landes NRW sollen Sportarten mit Körperkontakt in geschlossenen Räumen frühesten ab dem 30. Mai wieder erlaubt werden.
Diese Vorgabe schließt aber nicht aus, dass betroffene Aktive dennoch Hallensport betreiben, wenn sie hierbei Trainingsformen wählen, die ohne Körperkontakt durchführbar sind.
Die NTV-Handballerinnen und -Handballer im Niederbergischen Handball Club (NHC = Spielgemeinschaft von NTV und LSG) haben sich aktuell entschieden, erst die weiteren Entwicklungen nach dem 30. Mai abzuwarten und sich bis dahin mit individuellen Trainingsplänen und Fitnessübungen außerhalb geschlossener Hallen auf die kommende Handballsaison vorzubereiten.
Die Sportlerinnen und -Sportler im Tae Kwon Do aber wollen ihre Möglichkeit nutzen, um zu bekannten Trainingszeiten und an bekanntem Ort zumindest Fitness und Beweglichkeit kontaktfrei zu trainieren.
"Für sie, wie auch für alle anderen NTV-Aktiven, die sich ab dem 25. Mai wieder zum wöchentlichen Training in örtlichen Sporthallen treffen dürfen, gelten die am 18. Mai von der Stadt Velbert zu den Hallenöffnungen verkündeten besonderen Auflagen zum Infektionsschutz (als Hinweise unter diesem Artikel).
Diese Auflagen werden von uns nicht nur akzeptiert, sondern als absolut sachgerecht erachtet. Wir wollen und werden die städtischen Vorgaben umfassend beachten. Dafür nehmen wir natürlich alle Gruppenverantwortlichen des NTV besonders in die Pflicht, bauen aber auch auf die Mitwirkung und Eigenverantwortung aller unserer Mitglieder!", betont NTV-Vereinsvorsitzender Thomas Stockter.
Mit Hilfe einer sehr großzügigen Spende eines Vereinsmitglieds kann der NTV den behördlich vorgeschriebenen Infektionsschutz zukünftig sogar noch zusätzlich optimieren.
Christian Linker, Geschäftsführer der Linker-Chemie-Group, hat dem Verein schon vor Tagen in größerem Umfang Flächen- und Handdesinfektionsmittel sowie dazugehörige Spender und Ständer (sogenannte Desinfektionstower) kostenlos zur Verfügung gestellt. Durch diese beispielhafte Unterstützung in schwierigen Corona-Zeiten kann der vorgeschriebene Infektionsschutz an allen Trainings- und Übungsorten des NTV zusätzlich noch deutlich verbessert werden.
"Damit stehen die Signale, für ein verantwortungsbewusstes Comeback unter Auflagen, bei nahezu allen Sportgruppen im Verein auf Start!", freut sich Thomas Stockter über die aktuellen Aussichten für den NTV. "Der Vereinsvorstand hat sich mit den Leiterinnen und Leitern seiner Trainings- und Übungsgruppen beraten und dabei festgestellt, dass aktuell nur ganz wenige Gruppen die für einen Neustart erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen können. Alle anderen Sportangebote des NTV werden deshalb ihren durch Auflagen stark reglementierten Übungs- und Trainingsbetrieb ab dem 25. Maizu gewohnten Zeiten und an den bekannten Orten wieder aufnehmen."
Zu den wenigen Ausnahmen beim Neustart gehören zum einen die zwei "Eltern-Kind-Gruppen" des NTV. In diesen Gruppen können der Infektionsschutz und vor allem die dazu erforderlichen Kontaktbeschränkungen nicht in ausreichendem Umfang garantiert werden.
Die lebensälteren NTV-Damen der "Sport-Spiel-Spaß-Gruppe", die sich in Zeiten vor Corona jeden Montag von 20.00 bis 22.00 Uhr in der Siepener Sporthalle an der Hohenbruchstraße trafen, gehören zur Risikogruppe in Pandemie-Zeiten und wollen deshalb noch unbestimmte Zeit freiwillig auf den gemeinsamen Sport in der Halle verzichten.
HINWEIS / Anlage:
Folgende Bestimmungen / verbindliche Auflagen der Stadt begleiten die Öffnung der Velberter Sporthallen ab dem 25.05.2020:
- Nur kontaktfreier Sport ist erlaubt (Mindestabstand einhalten!).
- Duschen und Umkleiden sind gesperrt und dürfen nicht genutzt werden. Von den Duschen und Umkleiden separierte Toiletten bleiben geöffnet und können genutzt werden.
- Kommen Sie umgezogen zur Sporthalle - Ausnahme Sportschuhe: Ziehen Sie die Sportschuhe unbedingt erst kurz vor Betreten der Halle an, damit kein Schmutz von draußen eingetragen wird!
- Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m ein (Richtwert: 1 Person auf 10 Quadratmeter).
- Zuschauer sind nicht erlaubt ( bei unabdingbarer Notwendigkeit gilt: bei Kindern unter 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig).
- Hände gründlich mit Seife waschen, mindestens jeweils bei Betreten und Verlassen der Halle. Sollten einmal nicht genügend Seife oder Papierhandtücher vorhanden sein, geben Sie umgehend dem Hausmeister oder der Sportverwaltung Bescheid.
- Tragen Sie dafür Sorge, dass der Zutritt zur Sportstätte nacheinander
> ohne Warteschlangen,
> mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz
> und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m erfolgt.
- Ein Mund-Nasen-Schutz muss vor und nach der Sporteinheit - also mindesten bei Betreten und Verlassen des Gebäudes - getragen werden. Dieser kann während des Trainingsbetriebs abgelegt werden.
- Sollten mehrere Sportvereine eine Sportstätte gleichzeitig nutzen, so setzen Sie sich bitte mit den anderen Nutzern in Verbindung und regeln den geordneten Zutritt zur Sportstätte.
- Übungsleiter/Innen, Trainer/Innen usw. sollten zur ggf. notwendigen Rückverfolgung für jede Trainingseinheit eine Teilnehmerliste mit Namen, Datum und Uhrzeit führen.
- Bitte achten Sie darauf, dass sich die verschiedenen Sportgruppen in den Hallen nicht begegnen. Betreten Sie eine Halle erst nach Beginn Ihrer Nutzungszeit und verlassen Sie diese vor Ende Ihrer Nutzungszeit.
- Abstandsmarkierungen mit Klebestreifen o.ä. können die Böden beschädigen und sind daher nicht erlaubt. Nutzen Sie im Zweifel geeignete Hilfsmittel wie Hütchen o.ä.
- Großsportgeräte (z.B. Barren - offenporiges Holz, Turnkästen - Lederüberzug) können weder desinfiziert noch nass gereinigt werden und stehen daher nicht zur Verfügung.
- Auf die Nutzung von Kleinsportgeräten sollte aus hygienischen Gründen verzichtet werden. Andernfalls müssen diese vor und nach der Benutzung eigenständig und mit eigenem Desinfektionsmitteln desinfiziert werden. Nutzen Sie ggf. auch eigene Kleinsportgeräte.
- Seitens der Stadt erfolgt die normale Reinigung der Halle wie bisher.
Autor:Ulrich Löhe aus Velbert-Neviges |
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