Verkaufsoffener Sonntag fällt aus +++ Kinderfest soll stattfinden

Der verkaufsoffene Sonntag am 12. Juni in Neviges fällt aus. Das teilte der Pressesprecher der Stadt Velbert Hans-Joachim Blißenbach mit. Die Gewerkschaft Verdi hatte dies beantragt. Das Kinderfest soll aber stattfinden, hieß es am Freitag in Neviges.

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat heute im einstweiligen Rechtsschutz dem Antrag von ver.di stattgegeben und die Velberter Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren außer Vollzug gesetzt. Die Folge ist, dass das für kommenden Sonntag, 12. Juni, in Velbert-Neviges geplante Kinderfest zwar stattfinden kann, die von der Verordnung betroffenen Einzelhandelsgeschäfte hingegen geschlossen bleiben müssen.

Die Dienstleistungsgewerkschaft geht seit einiger Zeit in vielen Städten verstärkt und teilweise erfolgreich gegen die dort geplanten verkaufsoffenen Sonntage vor. Sie hatte in ihrem Antrag an das OVG im Wesentlichen ausgeführt, dass die in der Velberter Verordnung genannten Feste nicht erkennbar im Vordergrund stünden. Damit seien die verkaufsoffenen Sonntage nicht ausreichend begründet.

„Für mich ist der Beschluss des Gerichts völlig unverständlich. Ich kann nicht nachvollziehen, warum ein traditionelles und regional bedeutsames Kinderfest als Grund für die Sonntagsöffnung nicht ausreichen solle", mit diesen Worten reagierte Bürgermeister Dirk Lukrafka auf den Beschluss. Die vom Gericht untersagten verkaufsoffenen Sonntage spiegeln die langjährig geübte und nie beanstandete Praxis - nicht nur in Velbert, sondern in ganz Deutschland - wider, so der Bürgermeister.

Das Gericht sieht das anders: "Die Rechtsverordnung der Stadt Velbert über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Jahr 2016 vom 15. Dezember 2015 bestimmt, dass die Verkaufsstellen in den jeweils ganzen Stadtbezirken von Velbert Mitte, Langenberg und Neviges an jeweils vier, insgesamt 12 Sonntagen, zu bestimmten Anlässen für einige Stunden geöffnet sein dürfen", heißt es in einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster.
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts hält diese Rechtsverordnung für offensichtlich rechtswidrig und nichtig. Von der Verordnungsermächtigung zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen dürfe zur Wahrung des Sonn- und Feiertagsschutzes nur Gebrauch gemacht werden, wenn die Ladenöffnung gegenüber der anlassgebenden Veranstaltung nur untergeordnete Bedeutung habe. Dies könne in der Regel nur dann angenommen werden, wenn die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt werde. Auch müsse nach einer anzustellenden Prognose der Besucherstrom, den der Markt für sich genommen auslöste, die Zahl der Besucher übersteigen, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen kämen.
Diese Vorgaben seien bei Erlass der Rechtsverordnung offensichtlich nicht beachtet worden. Es fehle schon an einer nachvollziehbaren Prognose darüber, ob die 2016 noch anstehenden Märkte und Veranstaltungen so attraktiv sein würden, dass sie und nicht die am selben Tag gestattete Ladenöffnung den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt von Besuchern in Einzelhandelsbetrieben innerhalb eines ganzen Stadtbezirks über die Innenstadtlage hinaus bieten würden. Die Begrenzung der Ladenöffnung auf das Umfeld des jeweiligen Markts oder Festes in Innenstadtlage habe nicht stattgefunden. Schließlich gehe die Verordnung über die gesetzlich zulässige Höchstzahl von elf freizugebenden Sonn- und Feiertagen hinaus.
Der Beschluss ist unanfechtbar.

Dem Rat müsse nun rechtzeitig vor den weiteren geplanten verkaufsoffenen Sonntagen – der nächste Termin ist am 11. September in Velbert-Neviges aus Anlass der Trödelmeile - eine neue Verordnung vorgelegt werden, die den Anforderungen des Gerichts entspreche. Eine Entscheidung in der Hauptsache solle nicht abgewartet werden, so der Bürgermeister. Außerdem würde die Stadtverwaltung umgehend das Gespräch sowohl mit der Werbegemeinschaften Neviges als auch den anderen Velberter Werbegemeinschaften suchen, um eine rechtskonforme Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage zu erlassen.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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