Positiver Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 05.03.2015 / Anmeldungen an der HKS jetzt möglich !!!

Positiver Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 05.03.2015
Die Stadt Velbert trägt als Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens

Auf der Ratssitzung vom 15.10.2013 wurde die sukzessive Auflösung der HKS beschlossen. Dieser Beschluss wurde auf der Ratssitzung vom 18.02.2014 für ein Jahr ausgesetzt. Gegen diese Beschlüsse hatten die Eltern eines Velberter Grundschülers eines 4. Schuljahres geklagt.

Das Gericht hat nun festgestellt, dass die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt ist, da das öffentliche Interesse der Stadt Velbert an der sofortigen Vollziehung der Ratsbeschlüsse vom 15.10.2013 und 18.02.2014 nicht das private Interesse der klagenden Eltern überwiegt.

Das Gericht stellt u.a. fest:

“Gemäß §§ 81 Abs. 2, 78 Abs. 4 SchuIG kann die Auflösung einer Schule nicht erfolgen, wenn ein Bedürfnis für deren Fortführung besteht. Das Nichtbestehen eines derartigen Bedürfnisses kann anhand der vorgelegten Unterlagen nicht festgestellt werden. Bereits in der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21. Januar 2015 ist im einzelnen dargelegt, dass die von der Antragsgegnerin vorgelegten Schülerzahlprognosen in Zweifel zu ziehen sind und die Frage des Elternwillens unbefriedigend beantwortet ist. […]Die sukzessive Auflösung der Heinrich-Kölver-Realschule und der Hardenberg-Hauptschule diente ersichtlich dem Zweck, das für die Gründung einer Sekundärschule notwendige Schülerpotenzial zu schaffen. Angesichts des Ergebnisses des Anmeldeverfahrens betreffend die Sekundär¬schule spricht somit vieles dafür, dass das in Rede stehende Schulorganisationsprojekt gescheitert ist. […] Angesichts dieser Sachlage geht die notwendige allgemeine Interessenabwägung zu Lasten der Antragsgegnerin aus. Die Heinrich-Kölver-Schule war bislang - soweit ersicht¬lich - intakt. Es ist nicht gerechtfertigt, eine derartige Schule sukzessive aufzulösen, ohne dass ein hinreichend gesicherter Schulersatz zur Verfügung steht, der den Eltern- und Schülerrechten der Antragsteller genügt. Die in der Genehmigung vom 21. Januar 2015 geregelte „Dependancelösung" ist kein angemessener Ersatz für eine funktionstüchtige Realschule.”

Das Gericht hat die Stadt Velbert als Antragsgegnerin dazu bestimmt, die Kosten des Verfahrens mit einem Wert des Streitgegenstandes von 2.500 Euro zu tragen.

Die Stadt Velbert hat nun als Schulträger unverzüglich auf das Urteil zu reagieren. Folgende Schritte sind von der Stadt Velbert vorzunehmen bzw. zu ermöglichen:

• Alle Eltern des 4. Schuljahres der Velberter Grundschulen sind darüber zu informieren, dass die HKS als weiterführende Schule wieder Anmeldungen entgegennimmt.

• Eine Anmeldung an der HKS hat dann Vorrang vor den bereits erfolgten Anmeldungen an: Gesamtschulen, Gymnasien, Hauptschule und der Realschule Kastanienallee. Die Anmeldungen an den genannten Schulen gelten dann als nicht erfolgt. Auch die 101 Eltern, die ihr Kind in den Nachbarstädten von Velbert angemeldet haben, können jetzt die Anmeldemöglichkeit an der HKS nutzen.

Autor:

Mike Trommler aus Velbert

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