Information zur geplanten Sekundarschule Velbert-Neviges für Eltern, deren Kinder zur Zeit im 4. Schuljahr eine Velberter Grundschule besuchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Velbert hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf nach entsprechendem Ratsbeschluss vom am 25.11.2014 die Gründung einer Sekundarschule Velbert-Neviges in teilintegrierter Organisationsform beantragt. Geplant ist eine horizontale Aufteilung der Jahrgänge 5 – 8 auf den Standort „Waldschlößchen“ und der Jahrgänge 9 – 10 auf den Standort „An der Maikammer“.
Falls die Bezirksregierung Düsseldorf den Antrag der Stadt Velbert genehmigt, stellt sich Ihnen als Grundschuleltern mit der Sekundarschule Velbert eine neue weiterführende Schule zur Wahl. Die Anmeldungen sind in der ersten Februarwoche 2015.
Abschlüsse am Ende der Klasse 10:
• Sekundarschule Velbert-Neviges (SK)
• Heinrich-Kölver-Schule, Städtische Realschule Velbert Neviges (HKS)
Auf beiden Schulen können die Schülerinnen und Schüler nach entsprechenden Leistungen folgende Abschlüsse am Ende der Klasse 10 erreichen:
• Hauptschulabschluss nach Klasse 10
• Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) ohne/mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Weil es Sekundarschulen in NRW erst ab Schuljahr 2012/13 gibt, kann es keine exakten Zahlen über Schulabschlüsse an der Sekundarschule geben, an denen es zur Zeit nur die Klassen 5 bis 7 gibt. Zum Vergleich werden deshalb unten Zahlen der Abschlüsse am Ende der Klasse 10 an Gesamtschulen herangezogen. Gesamtschulen sind in der Sekundarstufe 1 so strukturiert wie integrierte/teilintegrierte Sekundarschulen, die deshalb auch als Gesamtschule ohne Oberstufe bezeichnet werden.
Abschluss-Zahlen des IT.NRW am Ende des Schuljahres 2012/13
•Gesamtschule: 62,6 % Mittlerer Schulabschluss – 27,6 %
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
•Realschule: 95,6 % Mittlerer Schulabschluss – 2,4 %
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Probleme der neuen Sekundarschule durch zwei Teilstandorte
Im Konsensbericht 2014 der Ministerin Frau Löhrmann an den Landtag heißt es auszugsweise:
Schulen können gemäß § 83 Absatz 6 Schulgesetz NRW in begründeten Fällen an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden. Die Einschränkung „in begründeten Fällen“ ordnet die Teilstandortbildung als Ausnahmefall ein und verdeutlicht, dass eine Teilstandortbildung eine Einzelfallentscheidung darstellt und einer besonderen Begründung bedarf.
Weder in der BESCHLUSS-VORLAGE_386-2014 zum Ratsbeschluss vom am 25.11.2014 noch auf den 21 Seiten des Konzepts Sekundarschule Velbert-Neviges wird die erforderliche besonde-re Begründung dafür abgegeben, dass die Sekundarschule an zwei Standorten betrieben werden soll. Eine solche beantragte Vorgehensweise behindert den schulischen Dienstbetrieb, denn er verkennt, dass ein Lehrerwechsel von dem einen Gebäude in das andere an einem Schultag aus Entfernungsgründen (3,4 km Fahrstrecke in 7 Minuten, 1,6 km Fußweg in 23 Minuten) problematisch ist. Die Lehrer können vom Dienstherrn nicht gezwungen werden, zum Standortwechsel ihren Privat-PKW einzusetzen. Eine solche PKW-Nutzung belastet die Bezirksregierung Düsseldorf nicht die Stadt Velbert durch eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent pro Fahrkilometer beim Dienstgang eines jeden Lehrers. Für das Kollegium und die Schulleitung der Sekundarschule, die den Standortwechsel von Kollegen im Stundenplan umzu-setzen hat, ist das eine Zumutung über viele Jahre hinaus, die ihr vom Schulträger zugemutet wird.
Sollte die Geburt der Sekundarschule gelingen, kommt die Sekundarschule Velbert-Neviges als behindertes Kind der Stadt Velbert mit einer lebenslangen Behinderung zur Welt, denn nichts anderes ist der geplante Betrieb an zwei Standorten. Unzureichende Schwanger-schaftsvorsorge der Stadt Velbert!
Außerdem wird es viele Eltern stören, dass ihr Kind nach 4 Jahren das Schulgebäude wechseln muss, um am neuen Standort Tönisheide in den Klassen 9 und 10 von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet zu werden, die es in den Klassen 5 bis 8 am Standort Neviges oft nicht hat kennenler-nen können. Zum Schulalltag an der Sekundarschule wird es z. B. gehören, dass ein Schüler einen Lehrer sprechen möchte und die Antwort bekommt: Das ist heute nicht möglich, da Herr X in Neviges ist, sondern erst morgen, dann ist er wieder in Tönisheide.
Sekundarschule Velbert-Neviges: Eine schöne Schule des länger gemeinsamen Lernens, an der Schüler-Lehrer-Kontakte durch den Schulträger schon von Gründung an wie geschildert erschwert werden.
• Wenn Sie Ihr Kind nicht an der Sekundarschule Velbert-Neviges anmelden möchten, lassen Sie deren Anmeldetermine Anfang Februar 2015 verstreichen.
Sollte es wieder der Fall sein, dass keine 75 Anmeldungen zustande kommen, wird der Stadt Vel-bert nichts anders übrig bleiben, als die Aufhebung des leidigen Beschlusses (sukzessive Auf-lösung der HKS) vom 15.10.2013 zu beschließen. Danach wird die Heinrich-Kölver-Realschule wie die anderen weiterführenden Schulen Anmeldungen entgegennehmen kön-nen. In dem zweiten Anmeldeverfahren können dann auch die von der Gesamtschule abge-wiesenen Schüler (86 im Frühjahr 2014) und die Schüler der gescheiterten Sekundarschule an-gemeldet werden.
Dessen ungeachtet wurde am 18.11.2014 in der Sitzung des Hauptausschusses deutlich darauf hingewiesen, dass die HKS laut Ratsbeschluss geschlossen wird, auch wenn die Anmeldun-gen im Frühjahr 2015 für die Gründung der Sekundarschule Velbert-Neviges wieder nicht ausreichen. Solche Drohung von Seiten des Bürgermeisters und von Ratsmitgliedern der Stadt Velbert, für weiterführende Schulen den Schulstandort Neviges / Tönisheide in diesem Fall ganz zu schließen, stellt eine nicht unerhebliche Beeinflussung der betroffenen Eltern dar. Den Beschluss, eine Schule in Velbert zu schließen, trifft zwar der Rat, der seinen Beschluss aber von der Bezirks-regierung Düsseldorf genehmigen lassen muss. Diese hatte in der letzten Genehmigung zur Errichtung der Sekundarschule im Januar 2014 implementiert, dass die Heinrich-Kölver-Schule im Falle des Scheiterns der Sekundarschule wieder Anmeldungen entgegennehmen darf. „Nach Informationen der WZ hat die Bezirksregierung der Stadt Velbert mitgeteilt, dass im Falle des Scheiterns einer Sekundarschule, die Kölver-Schule weiterbestehen soll.“ (WZ vom 9.1.15)
Im Frühjahr 2011 kam es nicht zur Gründung einer Gesamtschule, da im Rat keiner für die suk-zessive Schließung der HKS war. Am 15.10.2013 wurde die sukzessive Schließung der HKS beschlossen, nicht wegen eines Rückgangs von Schülerzahlen, sondern allein zur Umlen-kung von potentiellen HKS-Schülern hin zur Sekundarschule. Dann scheiterte 2014 die kooperative Sekundarschule wegen nur 34 Anmeldungen und an der HKS gab es im Schuljahr 2014/15 weiterhin ein fünftes Schuljahr. Ein Jahr später droht 2015 die Stadt mit der Schließung der HKS auch für den Fall, dass die Sekundarschule wegen zu geringer Anmeldungen wieder nicht gegründet werden kann. In diesem Fall sollten doch drei gescheiterte Schulgründungen in vier Jahren den Rat der Stadt Velbert veranlassen, die Wagenburg, in der man sich eingeigelt hatte, zu verlassen, sich wieder dem Bürger draußen zu widmen und den Fortbestand der HKS als einzige weiterführende Schule in Velbert-Neviges durch einen entsprechenden Ratsbeschluss zu ermöglichen.
Die Heinrich-Kölver-Schule feiert als Städtische Realschule Velbert-Neviges am 24. Januar 2015 ihr 150-jähriges Bestehen. An der HKS habe ich als Lehrer für Mathematik, Physik und Informatik mehr als 30 Jahre unterrichtet. Die HKS in Tönisheide war mein Arbeitsplatz, an dem ich mich ein Arbeitsleben lang im Kreis meiner Schüler und Kollegen wohlgefühlt habe, da die Bildungsarbeit der HKS eine große Wertschätzung bei den Bürgern der Stadt Velbert hatte und sicherlich weiterhin haben wird.
Bitte geben Sie der HKS eine Chance zum Fortbestand und melden Sie ihr Kind an der HKS an, wenn dies die Stadt Velbert nach Scheitern der Sekundarschule ermöglicht.
Hans-Peter Mach
Realschullehrer a. D.
Autor:Mike Trommler aus Velbert |
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