Information für die 42 Eltern, die ihr Kind für das Schuljahr 2015/16 an der Heinrich-Kölver-Schule (HKS) angemeldet haben

Als 2. Vorsitzender des Vereins Pro Realschule Velbert-Neviges wurde ich heute Mittag durch einen Presseredakteur informiert, dass die Stadt Velbert durch die Bezirksregierung Düsseldorf in Ihrer Ansicht bestärkt wird, dass 42 Schüler-Anmeldungen für zwei Eingangsklassen im Schuljahr 2015/16 nicht ausreichen.

Ich habe deshalb unverzüglich mit der Rechtsanwältin Kontakt aufgenommen. Unsere Anwältin telefonierte daraufhin mit Frau Dancker von der Bezirksregierung Düsseldorf . Frau Dancker ist der Meinung, dass der Wille der Stadt Velbert ausschlaggebend ist. Hinweise auf die besondere Bedeutung des Eilbeschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sind für sie unbedeutend. Eine wichtige Folge des Eilbeschlusses ist z. B.:

Es ist zu beachten, dass die erwähnten 50 Anmeldungen nur bei Errichtung (Neugründung) von Realschulen erreicht werden müssen. Nach dem Eilbeschluss des VG Düsseldorf handelt es sich aber bei der HKS um eine Realschule, die fortgeführt wird und bei der deshalb andere Mindestzahlen gelten: Klassenfrequenzmindestwert 14,5 (50 % des Klassenfreqenzhöchstwertes von 29). Hier ein Auszug aus den geltenden Vorschriften:

"Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz
(VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) – Auszug"

§ 6 Klassenbildungswerte
(2) Die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Klasse soll den Klassenfrequenzrichtwert nicht unterschreiten. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler darf nicht über dem Klassenfrequenzhöchstwert und nicht unter dem Klassenfrequenzmindestwert (50 v.H. des Klassenfrequenzhöchstwertes) liegen; geringfügige Abweichungen können von der Schulleiterin oder dem Schulleiter in besonderen Ausnahme- fällen zugelassen werden.

(5) In der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 28. Es gilt die Bandbreite 26 bis 30. Abweichend hiervon beträgt in Klasse 5 der Klassenfrequenzrichtwert 27 und es gilt die Bandbreite 25 bis 29."

Die Anwältin wird deshalb morgen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf vorstellig werden.

Leider lässt die Informationspolitik der Stadt Velbert zu wünschen übrig. Statt schon am 16.03.2015 in einer eigenen Pressemitteilung die Bürger zu informieren, wählte die Stadt den Weg über die WZ. Morgen will sie wieder ihre Bürger über die Presse mit Informationen versorgen. Die Stadt Velbert scheint eigene Pressemitteilungen zu scheuen, in denen sie sich schriftlich festlegt. Deshalb entscheidet sie sich zu unverbindlichen Artikeln in der Tagespresse.

Ich halte es für meine Pflicht, den Leser mit diesem Schreiben schon vorab darüber zu informieren, was morgen in der Presse zu lesen ist.

Zum Schluss sage ich den 42 Eltern ein besonderes Dankeschön für ihr Durchhaltevermögen. Es ist bewundernswert, dass sie erst ihr Kind an einer anderen weiterführenden Schule der Stadt Velbert angemeldet haben. In der letzten Woche haben sie sich dann noch einmal auf den Weg zur HKS gemacht, um ihr Kind dort anzumelden. Bitte glauben sie mir, dass ich und all die HKS-Freunde nichts unversucht lassen, ihrem Kind einen Start ins fünfte Schuljahr an der HKS in zwei kleinen Eingangsklassen zu ermöglichen.

Mike Trommler

Autor:

Mike Trommler aus Velbert

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