Augen zu und durch das Anmeldeverfahren für weiterführende Schulen der Stadt Velbert

Wie die in sich selbst verliebte Verwaltung der Stadt Velbert glaubt, resistent gegen Verwaltungsvorschriften zu sein, oder in Anlehnung an Shakespeares Hamlet: Ist dies schon Tollheit, hat es doch Methode.

Folgende Tatsachen belegen den oberen Text:

1. Das vorgezogene Anmeldeverfahren für die Sekundarschule Velbert Neviges fand vom 02. bis 04.02.2015 in der Hardenberg Schule statt. Das vorgezogene Anmeldeverfahren wird für die Sekundarschule Velbert-Neviges in der Woche vom 09. bis 13.02.2015 fortgeführt. Statt Zeitplan und Anmeldeort wird nur die Telefonnummer der Hardenbergschule zu einer Terminvereinbarung genannt.

Unter der Voraussetzung, dass die Stadt Velbert zwei Anträge zum vorgezogenen Verfahren und dessen Verlängerung gestellt und die Bezirksregierung Düsseldorf auch zwei genehmigt hat, entspricht der 1. Punkt den Vorschriften des § 1 mit VV der APO-S I (s. u.).

2.. Weitere Anmeldetage im Rathaus soll es für die Sekundarschule Velbert-Neviges parallel zu den Anmeldungen der anderen weiterführenden Schulen (ohne Gesamtschule und HKS) vom 18. bis 20.02.2015 geben.

Da die Stadt Velbert ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Sekundarschule Velbert-Neviges durchgeführt hat, entfällt für die Sekundarschule Velbert-Neviges eine Teilnahme am allgemeinen Anmeldeverfahren vom 18. bis 20.02.2015. Dies geht aus dem letzten Satz der VV 1.1.3 zu § 1 APO-S I hervor.

Auszug aus den VV zu § 1 APO-S I [Hervorhebung in fett vom Autor]:

1.1.2 Ist zu erwarten, dass die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer oder mehrerer Schulen einer Schulform übersteigen wird (Anmeldeüberhang), kann die obere Schulaufsichtsbehörde auf Antrag des Schulträgers ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Schulen dieser Schulform zulassen. Das gilt auch für neu genehmigte Schulen im Errichtungsjahr. Das vorgezogene Anmeldeverfahren ist in der ersten Woche des Anmeldezeitraumes durchzuführen; die Schulleiterin oder Schulleiter entscheidet sodann unter Beachtung von Nummer 1.2 über die Aufnahme und informiert die Eltern bis zum Ende der zweiten Woche des Anmeldezeitraumes.

1.1.3 Für eine neu genehmigte Schule ist im Errichtungsjahr das Anmeldeverfahren so zu gestalten, dass im Falle des Nichterreichens der Mindestgröße die Durchführung eines weiteren Anmeldeverfahrens an fortzuführenden Schulen möglich ist. Ist für die Schule ein vorgezogenes Anmeldeverfahren zugelassen, kann die obere Schulaufsichtsbehörde auf Antrag des Schulträgers die Verlängerung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens um eine Woche genehmigen, wenn dies für eine sichere Bedürfnisfeststellung erforderlich ist. Die Anmeldezeiträume für die übrigen Schulen bleiben von der Verlängerung unberührt. Ist für die Schule kein vorgezogenes Anmeldeverfahren zugelassen, wird das Anmeldeverfahren in der dritten bis fünften Woche des Anmeldezeitraums durchgeführt.

Hier ein Auszug aus der der Mitteilungsvorlage der Verwaltung für die Ratssitzung am 17.2.15:

Von den 82 Schülerinnen und Schülern, die von der Gesamtschule Velbert abgelehnt werden mussten, hatten 28 Schülerinnen und Schüler die Sekundarschule Velbert-Neviges als Zweitwunsch angegeben. Gem. Nr. 1.1.5 der VV zu § 1 der APO S I wurden die Anmeldeunterlagen an die Sekundarschule Velbert-Neviges weitergegeben. Somit liegen bisher dort 50 Anmeldungen vor.

Das Anmeldeverfahren zur Sekundarschule Velbert-Neviges ist noch nicht abgeschlossen. Gemeinsam mit der HS Martin-Luther-King-Schule, der RS Realschule Kastanienallee und den drei Velberter Gymnasien wird in der Zeit vom 18. – 20.2.2015 das weitere Anmeldeverfahren durchgeführt.

In der 4. Woche (23. – 27.2.2015) des 6-wöchigen Anmeldezeitraums wird, unter Beteiligung der Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsichtsbehörde, die Entscheidung getroffen, ob die Errichtung der Sekundarschule Velbert-Neviges erfolgreich war.

Wird festgestellt, dass die Errichtung der Sekundarschule Velbert-Neviges nicht erfolgreich war, wird dies den betroffenen Eltern unverzüglich mitgeteilt und der Anmeldeschein den Eltern zurückgesandt.

In der 5. Woche des Anmeldezeitraums (2. – 6.3.2015) hätten diese Eltern dann die Möglichkeit, Ihre Kinder an den anderen vg. Schulen anzumelden (Martin-Luther-King-Schule, Realschule Kastanienallee, Nikolaus-Ehlen-Gymnasium, Geschwister-Scholl-Gymnasium, Gymnasium Langenberg).

Damit in diesem Fall alle Schülerinnen und Schüler gleiche Aufnahmechancen haben, werden die Martin-Luther-King-Schule, die Realschule Kastanienallee und die Velberter Gymnasien die Aufnahmeentscheidungen erst in der 6. Woche des Anmeldezeitraums (9.-13.3.2015) treffen.

Ich stelle fest:

Die Verwaltungsvorschriften zu § 1 der APO-S I lassen nach einem vorgezogenen Anmeldeverfahren keine weiteren Anmeldungen zu. Anmeldungen an die Sekundarschule in der nächsten Woche vom 18. bis 20.02.2015 sind deshalb ungültig. Es wird also bei den 50 Anmeldungen für die Sekundarschule Velbert-Neviges bleiben, die deshalb gescheitert ist.

Das Scheitern der Sekundarschule hat die Stadt Velbert nach Abschluss des vorgezogenen Anmeldeverfahrens am 13.02.2015 unverzüglich bekannt zu geben. Dies erst in der Zeit vom 23. – 27.2.2015 unter Beteiligung der Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsichtsbehörde zu tun, ist ein Verwaltungshandeln gegen die Bestimmungen eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens in der APO-S I.

Da die Stadt Velbert nicht bereit ist, das Scheitern der Sekundarschule unverzüglich festzustellen, werden 50 Eltern von der Verwaltung der Stadt Velbert dazu verdonnert, in der Zeit vom 2. – 6.3.2015 nach einer Schule für ihr Kind zu suchen. Unglaublich was die Stadt Velbert damit den Eltern zumutet, die dem Ruf der Stadt Velbert gefolgt sind und ihr Kind an der Sekundarschule Velbert-Neviges angemeldet haben.

Hans-Peter Mach
Realschullehrer a. D.

Autor:

Mike Trommler aus Velbert

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