Unfallflucht durch guten Zeugen sehr schnell geklärt
Zu einem Verkehrsunfall mit Flucht, der durch die Hinweise eines vorbildlichen Zeugens sehr schnell geklärt werden konnte, kam es am noch nächtlich frühen Dienstagmorgen, gegen 2.40 Uhr. Der Vorfall ereignete sich im Kreisverkehr Kocherscheidt in Wülfrath, nahe der Ortsgrenze zu Velbert.
Zur Unfallzeit befuhr eine 47-jährige Frau aus Velbert mit ihrem roten VW Up die Nevigeser Straße (L74), aus Richtung Hammerstein kommend, in Fahrtrichtung Velbert. Am Kreisverkehr in Höhe Dieselstraße/ Asbrucher Straße/ Wülfrather Straße bog sie aus zunächst ungeklärter Ursache nicht scharf nach rechts in diesen ein. Vielmehr fuhr sie über den hohen Bordstein hinweg nur leicht nach rechts eingelenkt auf die begrünte Mittelinsel in Richtung Wülfrather Straße. Nach mehreren Metern Fahrtstrecke über die Grünfläche der Mittelinsel prallte der VW gegen drei Verkehrszeichen, bevor er zwischen den Einmündungen Asbrucher und Wülfrather Straße, schwer beschädigt von den Kollisionen, wieder auf die Fahrbahn gelenkt wurde. Ungeachtet des entstandenen Sachschadens flüchtete die Unfallfahrerin mit ihrem Fahrzeug über die Wülfrather Straße in Richtung Velbert.
Zeuge informierte unverzüglich die Polizei
Ein vorbildlicher Unfallzeuge meldete den Vorfall unverzüglich der örtlichen Polizei. Dabei konnte der aufmerksame Hinweisgeber nicht nur die Unfallfahrerin und deren Fahrzeug genauer beschreiben, sondern auch das amtliche Kennzeichen des roten VWs benennen. Mit Hilfe dieser Angaben konnte die Polizei den gesuchten Wagen und dessen Fahrerin nur wenige Minuten später an der Velberter Halteranschrift antreffen und überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass die 47-jährige VW-Fahrerin erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von annähernd zwei Promille (0,98 mg/l). Daraufhin leiteten die Beamten Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht gegen die Velberterin ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein der Beschuldigten beschlagnahmte die Polizei gegen den ausdrücklichen Widerspruch der betrunkenen Frau. Ihr wurde bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt.
Der beim Unfall entstandene Gesamtsachschaden summiert sich nach ersten polizeilichen Schätzungen auf mehrere tausend Euro.
Autor:Maren Menke aus Velbert |
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