Halteverbot am Feuerwehr-Gerätehaus

Die Parkplätze vor dem Gerätehaus sind grundsätzlich mit einem absoluten Halteverbot für Einsatzkräfte der Feuerwehr reserviert. Foto: Feuerwehr Velbert
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Die Feuerwehr weist darauf hin, dass für das Gelände des Gerätehauses Langenberg an der Voßkuhlstraße ab sofort einige Verkehrsbeschränkungen gelten.

So wurde für die Parkplätze vor dem Gerätehaus ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Für die Flächen hinter dem Gerätehaus gilt eine Durchfahrtbeschränkung.
Diese Maßnahmen waren erforderlich, da die Parkflächen regelmäßig und zunehmend durch Fremdparker genutzt wurden.

Insbesondere bei Veranstaltungen im Altstadtbereich hatten Einsatzkräfte in der Vergangenheit nach Alarmierungen häufiger Probleme, Parkplätze am Gerätehaus zu finden und damit die erforderlichen Ausrückezeiten und Hilfsfristen einzuhalten. Dies soll künftig vermieden werden. Angehörige der Feuerwehr haben entsprechende Parkausweise erhalten.

Bei Veranstaltungen im Gerätehaus wie zum Beispiel Sitzungen des Bezirksausschusses besteht die Möglichkeit, die Beschilderung beziehungsweise verkehrsrechtliche Anordnung für die Flächen hinter dem Gerätehaus vorübergehend außer Kraft zu setzen.

Dies gilt nicht für das Halteverbot auf den Parkplätzen vor dem Gebäude.
Nach angemessener Frist wird der Kommunale Ordnungsdienst die Flächen kontrollieren und bei entsprechenden Verstößen Verwarnungen und/oder Bußgelder verhängen.

Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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