Unnaer Polizist mit E-Bike auf Verfolgungsjagd
Zu einer Verfolgungsjagd der besonderen Art kam es am Mittwoch, 2. April, im Kurpark in Unna.
Ein Bezirksbeamter der Unnaer Polizei befand sich mit seinem Dienstfahrrad auf Streife im Kurpark, als er einen Mountainbiker sah, der während der Fahrt mit seinem Handy telefonierte. Der polizist sprach den Fahrradfahrer an und klärte ihn darüber auf, dass es nicht nur im Auto, sondern auch auf dem Fahrrad verboten sei, während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren.
Der Radler erklärte, dass der Anruf seiner Freundin sehr wichtig gewesen sei. Dann trat er in die Pedale und versuchte, dem Bezirksbeamten zu entwischen. Was der Mountainbiker allerdings nicht registriert hatte: Das Dienstfahrrad des Polizisten war ein E-Bike und damit gelang es dem Beamten problemlos, die sportliche Geschwindigkeit des Mountainbikers mitzugehen. Der guckte er sich mehrfach recht ungläubig um und staunte nicht schlecht, dass der Bezirksbeamte immer noch dicht hinter ihm fuhr. An der Industriestraße, in Höhe der ehemaligen TÜV-Akademie, gab er seine Flucht schließlich auf.
Nun muss er nicht nur das Verwarnungsgeld wegen des Telefonierens während der Fahrt bezahlen, sondern bekommt zudem noch eine Anzeige wegen des Missachtens von Zeichen und Weisungen eines Polizeibeamten.
Die Polizei weist darauf hin, dass es nicht nur für Führer von Kraftfahrzeugen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon zu benutzen, indem hierfür das Mobiltelefon (oder der Hörer des Autotelefons) aufgenommen oder gehalten wird. Während der Verstoß bei Kraftfahrzeugführern jedoch mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige, einem Punkt auf dem Flensburger Konto und einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet wird, gilt für Radfahrer ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro.
Autor:Jörg Stengl aus Unna |
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