Standortübungsplatz Hengsen: Platzverweise an Hundebesitzer

An den letzten beiden Wochenenden kam es zu zwei Vorfällen auf dem Standortübungsplatz Hengsen-Opherdicke. In einem Fall weigerten sich Hundebesitzer, nach groben Verstößen gegen die Nutzungsordnung der Aufforderung durch einen zuständigen Soldaten, den Platz zu verlassen, nachzukommen. Es wurde Anzeige wegen Verstoß gegen §114 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) gestellt.

In einem anderen Fall beleidigte ein Hundebesitzer die Jagdberechtigten des Standortübungsplatzes, als diese ihn auf einen Verstoß hinwiesen. Dies hatte eine Strafanzeige wegen Beleidigung zur Folge. Außerdem werden alle betroffenen Hundebesitzer schriftliche Platzverweise erhalten. Aufgrund dieser Vorfälle wird in den nächsten Wochen verstärkt und insbesondere am Wochenende, auch durch die Feldjäger der Bundeswehr, kontrolliert.

Verstöße gegen die Nutzungsordnung sind Ordnungswidrigkeiten

Der verantwortliche Standortälteste für die Bereiche Unna und Dortmund - Herr Oberstleutnant Jens Grabowski, Kommandeur des Versorgungsbataillon 7 in Unna, weist daher darauf hin, dass Verstöße gegen die Nutzungsordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Geldbuße geahndet werden können. "Dies stehe auch auf Schildern an jedem Eingang zum Standortübungsplatz." Oberstleutnant Grabowski betonte nochmals, dass es hier um den Schutz dieses Landschaftsschutzgebietes und auch der Nutzung, nicht nur durch die Bundeswehr, sondern auch durch die Bevölkerung geht; dies funktioniere aber nur, wenn sich alle Besucher an die Regeln halten.

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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