Neue Förderkonditionen für die Bildungsprämie
Größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze, jährliche Förderung: Dank neuer Förderkonditionen für das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten ab dem 1. Juli 2017 noch mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.
„Viele Menschen, die zu uns in die Beratungsstelle kommen, könnten sich eine berufliche Weiterbildung ohne die Bildungsprämie nicht leisten. Umso mehr freut es uns, dass wir seit Juli 2017 noch mehr Interessierten einen Prämiengutschein ausstellen können“, so Nicola Biege von der Volkshochschule Unna Fröndenberg Holzwickede.
Weiterbildungsinteressierte können künftig ohne Altersbegrenzung einen Prämiengutschein der Bildungsprämie erhalten. Damit öffnet sich die Bildungsprämie auch für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen, sowie für Erwerbstätige unter 25 Jahren. Ausschlaggebend sind allein der Erwerbsstatus (mindestens 15 Stunden pro Woche) und das zu versteuernde Einkommen (nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
Wer sich weiterbilden möchte, kann ab sofort jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich. Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In NRW können jetzt auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden.
Informationen zur Bildungsprämie und zu den Neuerungen erteilen die Mitarbeiter des Lerntreffs im zib dienstags und mittwochs zwischen 15 und 20 Uhr sowie freitags zwischen 13.30 und 18.30 Uhr – persönlich, telefonisch oder per Mail (Tel. 02303/103-760, zib-lerntreff@stadt-unna.de).
Autor:Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna |
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