Eigentlich ging es ums verbotene Telefonieren - Polizeiaktion mit erschreckendem Ergebnis
Eigentlich wollte die Kreispolizei am Mittwoch (23. September) "nur"eine Kontrollaktion gegen das verbotene Telefonieren am Steuer durchführen - doch die festegestellten Verstöße gingen weit darüber hinaus, bis hin zu einer kurzen Verfolgungsjagd.
Mit großer Sorge sieht die Polizei die Entwicklung, dass Fahrzeugführer am Steuer ohne Freisprechanlage telefonieren oder sogar Nachrichten tippen. Wer eine SMS schreibt, reagiert wie ein Fahrer mit 1,1 Promille. Der "2 Sek. Blick" aufs Handydisplay bei 50 km/h bedeutet fast 30 Meter Blindflug. Die Polizei rät: Finger weg vom Handy im Straßenverkehr, denn "Tippen tötet".
Im Bereich Jahnstraße/ Leibnitzstraße wurden bei der Kontrollaktion insgesamt 37 Fahrzeuge kontrolliert. Zehn Anzeigen mussten gegen Fahrzeugführer erstattet werden, die tatsächlich verbotenerweise während der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzt hatten. Sie müssen nun ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro zahlen und erhalten zudem einen Punkt im Flensburger Verkehrsregister.
Darüberhinaus mussten zehn Verwarnungsgelder erhoben werden gegen Fahrzeugführer, die den Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt hatten.
Ein Fahrzeugführer missachtete die Anhaltezeichen der Polizei an der Kontrollstelle und versuchte zu flüchten. Schließlich ließ der 31jährige Bönener seinen Pkw mitsamt der darin sitzenden Freundin an der Kontrollstelle stehen und rannte in Richtung Kurpark. Hinter dem Beifahrersitz des Fahrzeuges wurden zwei leere und zwei volle Flaschen Bier aufgefunden.
Ermittlungen ergaben, dass die Fahrerlaubnis des Böneners bereits entzogen worden war und er bis 2016 eine Fahrerlaubnissperre hat. Gegen den Fahrzeugführer wurde Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet. Gegen den Halter des Pkw, einen 49jährigen Kamener, wurde gesondert eine Anzeige erstattet, da er zugelassen hatte, dass der Bönener den Pkw führte, obwohl dieser nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Eine weitere Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde gegen einen Rollerfahrer erstattet, dessen Gefährt statt der erlaubten 25 km/h mit 65 km/h auf dem Prüfstand gemessen wurde.
Autor:Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna |
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