Anträge zur Gesellenprüfung rechtzeitig einreichen

Alle Auszubildenden der Handwerksbetriebe im Einzugsgebiet der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe (Kreis Soest, Kreis Unna sowie Stadt Hamm), die bis zum 30. September ihre Ausbildungszeit beenden, müssen ihr Gesellenprüfungsgesuch bis spätestens Donnerstag, 15. Februar, bei der Kreishandwerkerschaft  Hellweg-Lippe einreichen. Dies gilt auch für Auszubildende, die ihre Prüfung wiederholen oder eine vorzeitige Prüfung beantragen wollen.

Antragsformulare sind in den Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft erhältlich -
für den Kreis Unna im Haus des Handwerks, Nordring 12. Verspätet oder unvollständig eingereichte Prüfungsgesuche können nicht berücksichtig werden. Dem Antrag sind daher unbedingt alle auf dem Formular vermerkten Unterlagen vollständig beizufügen. Damit alle Prüflinge die gleichen Voraussetzungen erhalten, wird besonders genau auf die Einhaltung des letzten Anmeldetermins am 15. Februar 2018 geachtet.

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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