Anmeldeverfahren für Schulanfänger 2017/2018 gestartet - Eltern werden angeschrieben
In den nächsten Tagen erhalten die Eltern von 486 Kindern, die zum Schuljahr 2017/2018 schulpflichtig werden, Post vom Bereich Schulen der Kreisstadt Unna.
In diesem Schreiben werden die Eltern der zukünftigen Erstklässler über das kommende Einschulungsverfahren informiert. Sie erhalten auch ein Formular, mit dem sie ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden und einen Zweitwunsch angeben können.
Die Eltern haben außerdem die Möglichkeit, ihr Kind an der Katharinenschule, Katholische Bekenntnisschule, anzumelden, wenn das Kind katholisch ist oder nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens unterrichtet und erzogen werden soll.
Anmeldeformular
Das Anmeldeformular muss ausgefüllt bis Freitag, 16. September, wieder an die Kreisstadt Unna, Bereich Schulen, zurückgesandt werden. Ab Montag, 19. September, werden die Eltern dann von der Grundschule, in die das Kind aufgenommen werden soll, zu einem Anmeldegespräch eingeladen. Zum vereinbarten Einschulungsgespräch müssen Eltern die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch mitbringen.
Für Rückfragen steht der Bereich Schulen unter der Rufnummer 02303/103-149 zur Verfügung.
Zum Hintergrund
Schulpflichtig werden die Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2010 und 30. September 2011 geboren wurden. Darüber hinaus können Kinder, die nach dem 30. September 2011 geboren sind, auf Antrag eingeschult werden, sofern sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft hier im Einzelfall der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten. Die Eltern dieser Kinder werden nicht angeschrieben, sondern können sich direkt an den Bereich Schulen wenden.
Das Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Eine Aufnahme in einer anderen als der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule kann erfolgen, wenn die Aufnahmekapazität der entsprechenden Schule noch nicht erschöpft ist.
Für den Fall, dass an der gewünschten Schule mehr Kinder angemeldet werden als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Eltern gebeten in dem Anmeldeformular neben der gewünschten Grundschule einen Zweitwunsch anzugeben.
In die Katharinenschule werden zunächst vorrangig die Kinder aufgenommen, die katholisch sind oder deren Geschwisterkinder ebenfalls die Katharinenschule besuchen. Danach können im Rahmen der Kapazitätsgrenze weitere Kinder aufgenommen werden
Autor:Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna |
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