Sicher auf dem Fahrrad: Achtung am Zebrastreifen
Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Am Zebrastreifen, der korrekt Fußgängerüberweg heißt, gelten deshalb für Radfahrer genauso strenge Regeln wie für Auto oder Mofa, Bus oder Lkw. „Wer mit dem Rad auf der Straße fährt, muss einen Fußgänger über den Zebrastreifen gehen lassen“, erklärt Günter Sparbrod als Leiter der Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Unna.
Vorrang gewähren muss dabei nicht zwangsläufig anhalten heißen, sondern kann auch darin bestehen, die Geschwindigkeit stark zu drosseln.
Manchmal wollen Radfahrer den Zebrastreifen nutzen, um sicher auf die andere Straßenseite zu gelangen. „Diesen Fall darf es nach der Gesetzeslage fahrend gar nicht geben“, sagt Sparbrod. „Denn der Fußgängerüberweg ist, wie es der Name schon verrät, eine Anlage, um Fußgängern Vorrang einzuräumen. Als Radfahrer darf ich ihn mit demselben Vorrecht wie Fußgänger und Rollstuhlfahrer nur schiebend nutzen.“
Wer liebt, der schiebt
Wer sein Rad liebt, der schiebt also über den Zebrastreifen. Diese Vorschrift werde häufig aus Unkenntnis oder Bequemlichkeit missachtet, berichtet Sparbrod. „Und das spiegelt sich dann leider in den Unfallzahlen wider.“ Wer entgegen der Vorschriften mit dem Rad auf den Zebrastreifen fährt, riskiert, dass es kracht.
Teuer kann es übrigens werden, wenn ein Radfahrer, der auf der Straße fährt, einem Fußgänger am Zebrastreifen das Queren nicht ermöglicht: Wer erwischt wird, muss 40 Euro zahlen.
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Autor:Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna |
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