SEPA gilt auch für Kfz-Steuer

Statt Kontonummer und Bankleitzahl gelten in Zukunft IBAN und BIC. | Foto: Thorben Wengert/Pixelio.de
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Die Kraftfahrzeugsteuer wird nicht mehr von den Finanzämtern, sondern von den Zollämtern erhoben. Gleichzeitig wird das SEPA-Lastschriftverfahren für die Erhebung der Kfz-Steuer eingeführt. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis hin.

Unterm Strich heißt das, dass bei Kfz-Zulassungen nicht mehr einfache Lastschrifteinzugsermächtigungen akzeptiert werden können, sondern für jede Zulassung ein SEPA-Mandat im Original vorgelegt werden muss.

Welche Regelungen bisher galten und was neu zu beachten ist, hat die Zulassungsstelle in einem Infoblatt zusammengefasst.

Autor:

Jörg Stengl aus Unna

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