SEPA gilt auch für Kfz-Steuer
Die Kraftfahrzeugsteuer wird nicht mehr von den Finanzämtern, sondern von den Zollämtern erhoben. Gleichzeitig wird das SEPA-Lastschriftverfahren für die Erhebung der Kfz-Steuer eingeführt. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis hin.
Unterm Strich heißt das, dass bei Kfz-Zulassungen nicht mehr einfache Lastschrifteinzugsermächtigungen akzeptiert werden können, sondern für jede Zulassung ein SEPA-Mandat im Original vorgelegt werden muss.
Welche Regelungen bisher galten und was neu zu beachten ist, hat die Zulassungsstelle in einem Infoblatt zusammengefasst.
Autor:Jörg Stengl aus Unna |
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