Rathaus wird geschlossen - Bibliothek verlängert Leihfristen

Der Wochenmarkt wird zur Deckung der Grundversorgung stattfinden. | Foto: Archiv
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Unnas Bürgermeister Werner Kolter hat eine Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen.

Nach der Schließung der Schulen in Nordrhein-Westfalen schränkt auch die Stadt Unna seit Montag, 16. März, den Publikumsverkehr in öffentlichen Einrichtungen der Stadt ein.

Von der Schließung betroffen

Das Rathaus ist ab Mittwoch für die Öffentlichkeit geschlossen. Alle Anliegen sollen telefonisch unter der Rufnummer 02303/103-0 vorgetragen werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen wird der Zutritt zum Rathaus gestattet.
Neben dem Rathaus von der Schließung betroffen sind zudem das Seniorentreff Fässchen, das Zentrum für Information und Bildung (zib), die Bibliothek, die Jugendkunstschule, das Hellwegmuseum, das Lichtkunstzentrum, alle Sporthallen, alle Außensportstätten, Schwimmbäder, Lehrschwimmbecken, die Stadtteilzentren Nord und Süd, das Standesamt, die Bürgerämter in Massen und Königsborn, das Umweltamt, das Schulamt, die Umweltberatungsstelle im Rathaus, das Rechnungsprüfungsamt, das Quartiersbüro sowie die Verwaltung der Stadtbetriebe Unna. Darüber hinaus entfallen die Ausschusssitzungen (Ausschuss für Soziales und Senioren, Haupt- und Finanzausschuss, Betriebsausschuss Stadtbetriebe und der Integrationsrat) bis zum 31. März.

Bibliothek verlängert Leihfristen

Bei der Volkshochschule ist der Veranstaltungs- und Kursbetrieb bis zum 19. April ausgesetzt. dringende Beratungen zu den Einbürgerungszertifikaten sind telefonisch vormittags unter der Rufnummer 02303/103-734 abzustimmen. Bei der Bibliothek werden ab sofort bis zum 19. April erstmal keine Säumnisgebühren erhoben. Rückgaben sind bis dahin nicht möglich. Die Leihfrist wird entsprechend verlängert. Die Online steht allen Bibliotheksnutzern weiter zur Verfügung.
Der i-Punkt im zib ist telefonisch von dienstags bis freitags in der Zeit von 10.30 bis 16.30 Uhr unter der Rufnummer 02303/103-777 oder per Email zib-i-Punkt@stadt-unna.de erreichbar.

Trauungen und Trauerfeiern

Darüber hinaus haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Unna darauf verständigt, dass bestimmte Veranstaltungen aufgrund ihrer Eigenart und Bedeutung nicht gänzlich abgesagt werden können. Hierzu zählen beispielsweise Standesamtliche Trauungen sowie Bestattungen und Trauerfeiern. Hier ist im Einzelfall eine sensible Abwägung zwischen den Schutzgütern vorzunehmen, so dass eine angemessene und würde- bzw. pietätvolle Durchführung ohne ein erhöhtes Infektionsrisiko ermöglicht werden kann. Beachtet werden sollten die konkreten Rahmenbedingungen und Einflussgrößen vor Ort wie zum Beispiel Raumgröße, Platzangebot, Dauer der Veranstaltung, Personenzahl und Flüchtigkeit der Begegnungen (z.B. bei Zeremonien im Anschluss von Trauungen vor den Standesämtern oder bei Trauerfeiern im Freien).
Der Wochenmarkt wird zur Deckung der Grundversorgung stattfinden.

Regelung für Notbetreuung in Kitas und Schulen

Für die Notbetreuung in Kitas und Schulen gilt nun folgende Regelung: In jeder Kindertagesstätte ist eine Notbetreuung einzurichten. Zugangsberechtigt sind nach wie vor nur Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Der Vordruck zum Nachweis der Notwendigkeit steht auf der Homepage der Stadt Unna zum Download bereit. Auch in den Schulen ist für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 eine Notbetreuung einzurichten. Auch hier gelten die Voraussetzungen wie bei den Kitas. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

Autor:

V K aus Unna

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