Die Verbreitung von Kinderpornografie in digitalen Medien zu stoppen
Polizei startet Kampagne gegen die Verbreitung von Kinderpornografie

Fotomontage  © Jürgen Thoms - Aus der Serie: Tipps der Polizei
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Immer öfter teilen Kinder und Jugendliche leichtfertig auch Kinderpornografie in Chats und Messengern - und machen sich damit auch strafbar

Mit aufrüttelnden Videoclips

sollen junge Menschen über die sozialen Medien aufgeklärt werden, dass sie sich durch die Verbreitung von Kinderpornografie strafbar machen können. Denn oft werden Videos mit entsprechendem Inhalt in Chats geteilt. Darüber informiert aktuell  die neue Kampagne der Polizei auf Instagram, Facebook und Twitter. Neben den Clips zur Sensibilisierung werden weitere Informationen zum richtigen Umgang sowie zum Melden der Inhalte bereitgestellt.

Die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern über Chats, Messenger und soziale Netzwerke steigt. Dabei werden auch Kinder und Jugendliche oft unwissentlich zu Tätern: Laut bundesweiter Polizeilicher Kriminalstatistik war in Deutschland im Jahr 2019 etwa ein Drittel der erfassten Tatverdächtigen jünger als 18 Jahre (549 Kinder und 820 Jugendliche). „Wir müssen Kindern und Jugendlichen eindeutig klarmachen, dass sie Straftaten begehen, wenn sie kinderpornografische Inhalte verbreiten. Oft ist ihnen dabei nicht bewusst, dass hinter einem im Chat verbreiteten Video ein realer sexueller Kindesmissbrauch stehen kann“, erklärt Dr. Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Mit unseren Videoclips und den zusätzlichen Informationen wollen wir insbesondere jungen Menschen vermitteln, wie sie mit diesen strafbaren und möglicherweise traumatisierenden Inhalten richtig umgehen. Unser Ziel ist es, die Verbreitung von Kinderpornografie in digitalen Medien zu stoppen.“

Die Kampagne gegen die Verbreitung von Kinderpornografie in Chats sensibilisiert in den sozialen Netzwerken mit dem Kurzfilm „sounds wrong“ für die Problematik. Ergänzend dazu erhalten Nutzerinnen und Nutzer über die sozialen Kanäle der Polizeilichen Kriminalprävention konkrete Hinweise zum Umgang mit Kinderpornografie in Chats, Messenger-Gruppen oder auf Social Media sowie Hinweise zum Melden von Kinderpornografie.

Richtig handeln gegen die Verbreitung von Kinderpornografie

• Video nicht weiterschicken.
• Dem Netzwerkbetreiber oder der Polizei melden.
• Aus Chatgruppen austreten, in denen solche Inhalte verbreitet werden.

Die Videoclips sind abrufbar auf den Social-Media-Kanälen des ProPK:
» Facebook: https://www.facebook.com/ZiviHelden
» Instagram:  https://www.instagram.com/ZivileHelden
»Twitter: https://twitter.com/ZivileHelden
»YouTube: Polizeiliche Kriminalprävention (ab 28. Oktober 2020)

Zur Kampagne gegen die Verbreitung von Kinderpornografie

Die Kampagne der Polizei besteht aus mehreren Komponenten, die sich mit ihren Informationen an verschiedene Zielgruppen richtet. Mit zwei Kurzfilmen (der zweite Film wird im November 2020 veröffentlicht), die in den sozialen Netzwerken ausgestrahlt werden, sollen zunächst junge Menschen erreicht werden. Ausführliche Informationen im Internet und Handreichungen des ProPK ergänzen die filmischen Beiträge. Eltern stehen umfassende Informationen zum Thema in der Broschüre „Onlinetipps für Groß und Klein“ zur Verfügung. Lehrerinnen und Lehrer erhalten in der neuen Handreichung „Schule fragt. Polizei antwortet.“ Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema. Darüber hinaus kann sich jeder auf den Internetseiten www.polizei-beratung.de/soundswrong sowie  www.polizeifürdich.de   über das Thema informieren.

Textquelle:
Per Mail erhalten am Dienstag, 06. Oktober 11:07 Uhr
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Zentrale Geschäftsstelle
c/o LKA Baden-Württemberg
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
Telefon: 0711 / 5401 - 2062

Autor:

Jürgen Thoms aus Unna

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