Impffahrplan NRW
Nur aktuell Berechtigte erhalten Impfung
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am 5. Mai den weiteren Impffahrplan für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Damit können sich nun auch einzelne Personengruppen der Priorität 3 im Impfzentrum impfen lassen – aber noch nicht alle aus dieser Gruppe. Wer noch nicht berechtigt ist, wird am Impfzentrum abgewiesen.
"Es gibt erhebliche Probleme mit Personen, die sich einen Termin buchen, aber noch gar nicht impfberechtigt sind", so der Leiter des Unnaer Gesundheitsamtes, Josef Merfels. "Die Berechtigung wird dann an der Anmeldung überprüft und wer noch nicht an der Reihe ist, der muss vor Ort wieder abgewiesen werden. Diese Situation ist für die Mitarbeiter im Impfzentrum sehr belastend. Auch führen die zum Teil langwierigen Diskussionen dazu, dass sich die Wartezeiten für die impfberechtigten Personen merklich verlängern."
Übersicht der Berechtigten aus Gruppe 3:
- Steuerfahnder
- Verkäufer im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
- Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
- Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
- Gerichtsvollzieher
- Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richter sowie Staatsanwälte
- Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
Diese – und nur diese Personengruppen aus der Gruppe 3 (erhöhte Priorität) – können sich seit dem 6. Mai über das Terminbuchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe (KVWL) einen Impftermin im Impfzentrum buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über https://www.116117.de/de/index.php sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800 / 116 117 02. Für den Nachweis der Impfberechtigung muss das vom Land NRW vorgesehene Formular verwendet werden. Es ist unter https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung zu finden.
Neben den genannten Personengruppen können sich auch enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen mit Pflegestufe und Schwangeren (Priorität 2) sowie Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach Paragraf 3 Nummer 2 der Corona-Impfverordnung des Bundes einen Impftermin über das Buchungsportal der KVWL buchen.
Eine gute Übersicht, wer aktuell geimpft werden kann und wo der Termin zu buchen ist, hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe unter https://www.corona-kvwl.de/patienteninfos/corona-schutzimpfung/impffahrplan-fuer-nrw zusammengestellt.
Autor:Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna |
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