Nicht jeder Unfall mit Tieren ist versichert

Wildschäden sollten unverzüglich bei der Polizei oder der Forst­behörde gemeldet werden. | Foto: Foto: Archiv
  • Wildschäden sollten unverzüglich bei der Polizei oder der Forst­behörde gemeldet werden.
  • Foto: Foto: Archiv
  • hochgeladen von Jörg Stengl

Unna. Auch der schönste Altweibersommer geht irgendwann einmal zu Ende und mit Beginn der dunklen Jahreszeit ist für Autofahrer erhöhte Vorsicht angebracht. Nicht nur Nebel, Laub und rutschige Straßen werden jetzt tückisch, sondern auch das Risiko von Wild-Unfällen steigt wieder.
Rund 225.000 Kollisionen von großen Wildtieren mit Kraftfahrzeugen gibt es pro Jahr auf deutschen Straßen. „Dabei können die Schäden am eigenen Fahrzeug beachtlich sein“, sagt Bodo Temme, Sprecher des Bezirks Unna im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Doch die meisten sind über die Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt. „Zur Vermeidung von Schwierigkeiten sollten Wildschäden aber unverzüglich bei der Polizei oder der Forstbehörde gemeldet werden und natürlich auch bei der Versicherung oder dem betreuenden Versicherungsvermittler.“ Nach einem Wildunfall ist es erforderlich, dass die Polizei oder die Forstbehörde eine so genannte Wildschadensbescheinigung ausstellt. Nur bei Kleinschäden kann darauf verzichtet werden.Im Rahmen der Teilkasko werden aber nur Fahrzeugschäden ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild, definiert nach Bundesjagdgesetz, entstanden sind. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, und Hirsch. Unfälle mit Federvieh sind nicht bei allen Versicherungen eingeschlossen, auch nicht Schäden durch Pferde und Ziegen, sie sind zwar behaart, aber nicht wild. „Durch die Vielzahl der Teilkasko-Tarife gibt es aber inzwischen auch ‚Teilkasko-light’-Versicherungen, die selbst Schäden durch Haarwild nicht regulieren“, informiert Temme, „und solche, die Kollisionen mit Tieren erst bei Zusatzbeiträgen einschließen.“
Wird der Schaden nicht durch das Wild direkt verursacht, sondern entsteht er durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, können trotzdem Leistungen von der Teilkaskoversicherung als so genannte "Rettungskosten" gefordert werden. Das Gleiche gilt, wenn es zwar zu einer Begegnung mit Wild gekommen ist, jedoch eine darauf zurückzuführende Schreckreaktion (z. B. Fahren in den Graben) die letztlich entscheidende Ursache für den Schaden am Fahrzeug ist. Allerdings muss der Geschädigte den Nachweis führen, dass sich Wild auf der Fahrbahn befunden und damit die unmittelbare Gefahr eines Zusammenstoßes mit dem Kfz bestanden hatte. Dies setzt voraus, dass Zeugen oder Fotos für den Schadenshergang beziehungsweise im Falle einer Berührung mit dem Wild, Spuren (Haare, Blutreste) vorhanden sind. Darüber hinaus muss die Rettungshandlung auch objektiv sinnvoll gewesen sein. Bei kleineren Tieren (z. B. Hase, Marder, Fuchs) ist nämlich nach der geltenden Rechtsprechung ein selbstgefährdendes Ausweichen nicht zulässig.

„Anders sieht es bei einer Vollkasko-Versicherung aus“, so Versicherungsexperte Temme. Überdies steht die Vollkasko auch für Schäden gerade, die durch andere Tiere (wie beispielsweise Federvieh) verursacht wurden, allerdings leider mit prompter Rabattrückstufung, was zu höheren Prämienzahlungen führt. „Bei Klein- oder Bagatellschäden, sollte man daher vorher durchrechnen, ob sich eine Schadensanzeige bei der Versicherung überhaupt lohnt.“ Auch Hartgesottene sollten aufpassen: Denn die Aneignung von überfahrenem Wild zum Zwecke des Verzehrs erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei und ist nur Jagdpächtern gestattet.

Autor:

Jörg Stengl aus Unna

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

6 folgen diesem Profil

3 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.