Kreis Unna
Neue Schutzmaßnahmen mit Allgemeinveröffentlichung

Foto: Sikora/Canva

Der Kreis Unna hat nach eigenen Berechnungen die 7-Tages-Inzidenzzahl von 50 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten. Nach Coronaschutzverordnung NRW müssen weitere konkrete Schutzmaßnahmen getroffen werden – und genau das tut der Kreis.

Er hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt bis einschließlich 25. Oktober. Die zentralen neuen Regelungen:
- Alle Feiern im öffentlichen Raum (z.B. in Gaststätten und Hotels) mit mehr als 25 Teilnehmern sollen nicht mehr gestattet werden. Dies betrifft nicht die Veranstaltungen an diesem Wochenende, die bereits auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes gem. § 2 b CoronaSchVO genehmigt worden sind.
- In Kontaktsportarten sind sämtliche Veranstaltungen sowie der komplette Spiel- und Trainingsbetrieb untersagt.

Autor:

Tobias Weskamp aus Dortmund-Ost

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