Lohnsteuerkarte jetzt nur noch elektronisch

Die Lohnsteuerkarte, die im September 2009 für das laufende Jahr 2010 letztmalig ausgestellt wurde, gilt auch im Jahr 2011 und ist die letzte ihrer Art in Papierform. Ab dem Jahr 2012 gibt es nur noch eine elektronische Lohnsteuerkarte. Darauf weist jetzt der Bürgerservice der Kreisstadt Unna hin.
Alle Änderungen, die ab dem 1. Januar 2011 gelten sollen, können vom Bürgerservice nicht mehr vorgenommen werden. Dafür ist dann das Finanzamt Dortmund-Unna zuständig. So müssen beispielsweise Personen, die im Jahr 2011 heiraten, mit ihrer Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010, die auch im Jahr 2011 gilt, zu ihrem Finanzamt gehen und dort die entsprechenden Änderungen vornehmen lassen. Dies ist jedoch erst dann möglich, wenn der Bürgerservice die Eheschließung in sein eigenes System übernommen und diese dem Finanzamt mitgeteilt hat.
Bei Änderungen, die noch im Jahr 2010 steuerliche Auswirkungen haben, ist nach wie vor der Bürgerservice zuständig. Das sind beispielsweise Steuerklassenwechsel und Konfessionsein- und -austritte vor dem 1. Dezember 2010, nachträgliche Erfassung einer in 2010 durchgeführten Eheschließung sowie nachträgliche Erfassung einer in 2010 erfolgten Geburt.
Da künftig keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt werden, teilt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber zum Zweck des Abrufs der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) seine steuerliche Identifikationsnummer sowie das Geburtsdatum mit. Der Arbeitgeber ruft darauf hin die ELStAM für den Arbeitnehmer unter Angabe der mitgeteilten Daten elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZst) ab und übernimmt sie in das Lohnkonto für den Arbeitnehmer.

Autor:

Silke Dehnert aus Fröndenberg/Ruhr

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