Lohnsteuerkarte geht in Rente
Kreis Unna. Nach über 85 Jahren wird die Lohnsteuerkarte aus Pappe endgültig in den Ruhestand geschickt und zum 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag und Kirchensteuerabzugsmerkmal.
Durch das elektronische Verfahren soll das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht werden. Sobald die Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzen, werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister – zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt – automatisch für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Der Arbeitgeber muss die betrieblichen Abläufe an das neue elektronische Verfahren anpassen und eine entsprechend angepasste Software einsetzen. Um einen schrittweisen Einstieg in das neue Verfahren zu ermöglichen, müssen Arbeitgeber spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum die ELStAM abrufen und anwenden.
Letztmalig wurde für das Jahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Diese oder danach vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigungen gelten bis zum Einstieg des Arbeitgebers in das elektronische Verfahren. Der Arbeitgeber erhält künftig die Lohnsteuerabzugsmerkmale direkt von der Finanzverwaltung.
Alle Infos gibt es auf der Seite des Bürgerservice der Kreisstadt Unna (www.buergerservice-unna.de oder im sogenannten ELSTER-WEB unter www.elster.de).
Autor:Jörg Stengl aus Unna |
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