Aktuelles zum Thema Osterfeuer 2020
Land NRW verbietet alle Osterfeuer ohne Ausnahmen
Alle Brauchtumsfeuer zum Osterfest verboten. An und auch nach den Ostertagen.
KREISSTADT UNNA ■ In einer ersten Pressemitteilung hieß es: In Zeiten der Corona-Krise können auch die Osterfeuer nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern ist in diesem Jahr nur unter der Aufsicht von zwei Personen im Zeitraum zwischen dem 14. und 30. April erlaubt. Jeweils tagsüber bis 18 Uhr - nicht an Sonntagen.
Dazu die weitere aktuelle Mitteilung
„Das Abbrennen von Osterfeuern ist in diesem Jahr untersagt. Nach dem neuesten Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW sind gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt. Aufgrund dessen können Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition zurzeit nicht stattfinden.
Die Veranstalter der Brauchtumsfeuer werden vom Ordnungsamt der Stadt Unna über die neue Erlasslage des Landes informiert. Die Regelung vor dem jetzigen Erlass sah ein Abbrennen von bereits genehmigten Osterfeuern unter Aufsicht von maximal zwei Personen vor. Nun hat das Landesministerium ein generelles Verbot für diese Brauchtumsfeuer ausgesprochen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden dürfen. Ein genereller Entsorgungsengpass für Grün- bzw. Gartenabfälle besteht derzeit nicht und wäre im Übrigen auch nicht über das Abbrennen von Osterfeuern unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu lösen.“
Aufgrund des aktuellen Erlasses
vom NRW-Ministerium für Umwelt sind alle Osterfeuer im Kreis Unna in diesem Jahr verboten. Auch bereits genehmigte Ausnahmen etwa für landwirtschaftliche Feuer sind damit hinfällig.
Autor:Jürgen Thoms aus Unna |
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