Polizei warnt vor unangemessenen Handlungen
Kleine Halloween-Streiche enden schnell in Straftaten

Aus den oft nicht böse gemeinten Streichen wird allzu oft eine ungewollte Sachbeschädigung. | Foto: pixabay
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Bald ist es wieder soweit - in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ziehen Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus und fordern "Süßes oder Saures".

Wer nicht die Tür öffnet oder vielleicht auch gar nicht zu Hause ist, staunt dann oftmals am nächsten Tag nicht schlecht, wenn durch einen vermeintlichen "Streich" zum Ausdruck gebracht werden soll, dass es nichts Süßes gab.

Aus den oft nicht böse gemeinten Streichen wird jedoch allzu oft eine ungewollte Sachbeschädigung. Wer Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt, mit rohen Eiern aufs Haus wirft oder Rasierschaum auf Türklinken und an Hauswände sprüht, der ist sich meist den möglichen Folgen nicht bewusst. Schnell ist aus der als Scherz gemeinten Aktion eine Sachbeschädigung geworden, die strafrechtlich verfolgt wird. Bei Vandalismus an Gemeineigentum, zum Beispiel an Parkbänken oder Haltestellenhäuschen, können bei einer so genannten Gemeinschädlichen Sachbeschädigung Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder empfindliche Geldstrafen drohen.

Zu Halloween ist es also besser, seine Energie und Kreativität in Kostüme oder Dekoration zu stecken und nicht in sinnlose Streiche. Eltern sollten mit ihren Kinder über mögliche geplante Späße sprechen und ihnen die Folgen bei überzogenen Streichen oder auch übermäßigem Alkoholkonsum aufzeigen. Jüngere Kinder sollten durch einen Erwachsenen auf der "Süßes oder Saures-Tour" begleitet werden. Einer spannenden Halloween-Nacht mit viel Grusel steht nichts im Wege, wenn beim Streichespielen gewisse "Spielregeln" eingehalten werden, damit alle Spaß haben und niemand zu Schaden kommt.

Wer Zeuge oder Opfer einer Straftat wird, sollte sich aber nicht scheuen, den Notruf 110 zu wählen.

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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