Hinweis des Ordnungsamtes der Stadt Unna
Keine Öffnung der Gastronomie

Das Ordnungsamt weist aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hin, dass bis zum 28. März keine Öffnung der Gastronomie stattfindet.  | Foto:  Couleur auf Pixabay
  • Das Ordnungsamt weist aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hin, dass bis zum 28. März keine Öffnung der Gastronomie stattfindet.
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Das Ordnungsamt der Stadt Unna weist aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hin, dass bis zum 28. März 2021 keine Öffnung der Gastronomie stattfindet.

Vereinzelt hatten Gastronomen angekündigt, am 22. März zumindest ihre Außen-Gastronomie wieder zu eröffnen. Das ist nach der derzeit geltenden Coronaschutzverordnung nicht zulässig. Ob danach eine Wiederöffnung möglich ist, regelt die Coronaschutzverordnung.

Autor:

V K aus Unna

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